`GEBIET DES PATENTWESENS
`
`PCT
`INTERNATIONALER VORLAUFIGER BERICHT UBER DIE
`PATENTIERBARKEIT
`
`(Kapitel || des Vertrags Uber die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens)
`
`Aktenzeichen des Anmelders oder Anwalts
`P14926W0.0
`
`WEITERES VORGEHEN
`
`siehe Formblatt PCT/IPEA/416
`
`
`
`Internationales Aktenzeichen
`PCT/EP2017/071099
`
`Internationales Anmeldedatum (Tag/Monat/Jahr)
`22.08.2017
`
`Prioritatsdatum (Tag/MonatAlahr)
`29.08.2016
`
`Internationale Patentklassifikation (IPC) oder nationale Klassifikation und IPC
`INV. 860K37/06
`
`
`Anmelder
`Audi AG
`
`1.
`
`Bei diesem Bericht handelt es sich urn den internationalen vorlaufigen Prflfungsbericht, der von der mit der
`internationalen vorlaufigen PrCIfung beauftragten Behérde nach Artikel 35 erstellt wurde und dem Anmelder gemaB
`Artikel 36 Obermittelt wird.
`
`N
`
`3.
`
`4.
`
`b. I:I
`
`Dieser BERICHT umfaBt insgesamt 6 Blatter einsohlieBlich dieses Deokblatts.
`AuBerdem liegen dem Bericht ANLAGEN bei; diese umfassen
`a.
`(an den Anmelder und das Internationale BL'iro gesandt) insgesamt g Blatter; dabei handelt es sich um
`IZI Blatter mit der Beschreibung, AnsprUchen und/oder Zeichnungen, die geandert wurden, und/oder Blatter mit
`Berichtigungen, denen die Behorde zugestimmt hat, sofern diese Blatter nicht Oberholt sind oder fortfallen,
`sowie etwaige Begleitschreiben (siehe Regeln 46.5, 66.8, 70.16, 91.2 und Abschnitt 607 der
`Verwaltungsvorschriften).
`I:I Blatter mit Berichtigungen, die Iaut Entscheidung der Behorde nicht berUcksichtigt werden, weil bis zu dem
`Zeitpunkt, zu dem die Behorde mit der Erstellung des Berichts begonnen hat, keine Zustimmung ihrerseits
`zu den Berichtigungen bzw. keine Mitteilung der Berichtigungen an die Behorde erfolgt ist, sowie etwaige
`Begleitschreiben (Regeln 66.4bis. 70.2 e). 70.16 und 91.2).
`I:I Oberholte Blatter und etwaige Begleitschreiben, wenn nach Auffassung der Behorde entweder die spateren
`Blatter eine Anderung enthalten, die fiber den Offenbarungsgehalt der internationalen Anmeldung in der
`ursprCInglich eingereichten Fasgung hinausgeht, oder den spateren Blattern kein Begleitschreiben beigergt
`war, das die Grundlage ft'Jr die Anderungen in der ursprl'Jnglich eingereichten Anmeldung angibt, wie in Feld
`Nr. 1, Punkt 4 und im Zusatzfeld angegeben (siehe Regel 70.16 b)).
`(nur an das Internationale BL'iro gesandt) insgesamt (bitte Art und Anzahl der/des elektronischen Datentrager(s)
`angeben)
`,der/die ein Sequenzprotokoll in Form einer Textdatei gemaB Anhang C/ST.25 enthaIt/enthalten, wie
`im Zusatzfeld betreffend das Sequenzprotokoll angegeben (siehe Ziffer 3ter des Anhangs C der
`
`Verwaltungsvorschriften).
`Dieser Bericht enthalt Angaben zu folgenden Punkten:
`
`Feld Nr.
`I:I Feld Nr.
`
`|
`||
`
`I:I Feld Nr.
`
`|||
`
`Grundlage des Berichts
`Prioritat
`
`Keine Erstellung eines Gutachtens fiber Neuheit, erfinderische Tatigkeit und gewerbliche
`Anwendbarkeit
`
`Datum der Einreichung des Antrags
`
`Datum der Fertigstellung dieses Berichts
`
`I:I Feld Nr. IV Mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung
`IZI Feld Nr. V
`Begrflndete Feststellung nach Artikel 35(2) hinsichtlich der Neuheit, der erfinderischen Tatigkeit
`und der gewerblichen Anwendbarkeit; Unterlagen und Erklarungen zur Stfltzung dieser Feststellung
`Bestimmte angefflhrte Unterlagen
`I:I Feld Nr. VI
`Feld Nr. VII
`Bestimmte Mangel der internationalen Anmeldung
`
`I:I Feld Nr. V||| Bestimmte Bemerkungen zur internationalen Anmeldung
`
`
`
`
`
`15.03.2018
`21.08.2018
`
`
`Name und Postanschrift der mit der internationalen vorlaufigen
`Prufung beauftragten Behorde
`Euro paisches Pate ntamt
`
`)
`
`D-80298 MUnchen
`
`Bevollmachtigter Bediensteter
`
`P
`$56“ “8""
`
`Brachmann, Patrick
`
`0)) 3
`
`
`
`5
`’33,
`Tel. +49 89 2399 - o
`(’95.,
`Tel. +49 89 2399-8869
`.6“
`Fax: +49 89 2399 - 4465
`
`
`Formblatt PCT/IPEA/ 409 (Deckblatt) (Januar 2015)
`
`
`
`INTERNATIONALER VORLAUFIGER BERICHT
`UBER DIE PATENTIERBARKEIT
`
`Internationales Aktenzeichen
`PCT/EP2017/O71099
`
`Feld Nr. l Grundlage des Berichts
`
`1 .
`
`Hinsichtlich der Sprache beruht der Bescheid auf
`
`IXI
`
`El
`
`der internationalen Anmeldung in der Sprache, in der sie eingereicht wurde.
`
`einer Ubersetzung der internationalen Anmeldung in die folgende Sprache , bei der
`es sich um die Sprache der Ubersetzung handelt, die fUr folgenden Zweck eingereicht worden ist:
`
`internationale Recherche (nach Regeln 12.3 a) und 23.1 b))
`El
`El Veréffentlichung der internationalen Anmeldung (nach Regel 12.4 a))
`El
`internationale vorléufige PrUfung (nach Regeln 55.2 a) und/oder 55.3 a) und b))
`
`2. Hinsichtlich der Bestandteile* der internationalen Anmeldung beruht der Bericht auf (Ersatzb/étter, die dem
`Anme/deamt auf eine Aufforderung nach Artike/ 14 hin vorgelegt wurden, ge/ten im Hahmen dieses Berichts als
`”ursprL'ing/ich eingereicht” und sind ihm nicht beigefflgt):
`
`Beschreibung, Seiten
`
`1-16
`
`in der ursprUninch eingereichten Fassung
`
`Ansprflche, Nr.
`
`1-12
`
`eingereicht mit Schreiben vom
`
`14-03-2018
`
`Zeichnungen, Blétter
`
`18—38
`
`in der ursprUnglich eingereichten Fassung
`
`El
`
`eines Sequenzprotokolls - siehe Zusatzfeld betreffend das Sequenzprotokoll.
`
`3. El Aufgrund der Anderungen sind folgende Unterlagen fortgefallen:
`
`El Beschreibung: Seite
`El AnsprUche: Nr.
`El Zeichnungen: BIatt/Abb.
`III Sequenzprotokoll (genaue Angaben):
`
`4.
`
`Dieser Bericht__ist ohne BerUcksichtigung (von einigen) der diesem Bericht beigergten und nachstehend
`aufgelisteten Anderungen erstellt worden, da diese aus den im Zusatzfeld angegebenen Gri'mden nach
`Auffassung der Behérde Uber den Offenbarungsgehalt in der ursprflnglich eingereichten Fassung
`hinaysgehen oder laut Angabe im Zusatzfeld kein Begleitschreiben beigergt war, in dem die Grundlage fUr
`die Anderung in der ursprflnglich eingereichten Anmeldung angegeben war (Regel 70.2 C) und C-bis)).
`
`El Beschreibung: Seite
`El AnsprUche: Nr.
`El ZeiChnungen: BIatt/Abb.
`El Sequenzprotokoll (genaue Angaben):
`
`5. El
`
`Dieser Bericht wurde erstellt:
`
`El unter Berflcksichtigung der Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers, die nach Regel 91 von
`dieser Behérde genehmigt wurde bzw. dieser Behérde mitgeteilt wurde (Regeln 66.1 d-bis) und 70.2 e)).
`
`El ohne Berflcksichtigung der Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers, die nach Regel 91 von
`dieser Behérde genehmigt wurde bzw. dieser Behérde mitgeteilt wurde (Regeln 66.4bis) und 70.2 e)).
`
`Formblatt PCT/IPEA/ 409 (Januar 2015)
`
`
`
`INTERNATIONALER VORLAUFIGER BERICHT
`UBER DIE PATENTIERBARKEIT
`
`Internationales Aktenzeichen
`PCT/EP2017/O71099
`
`6. Zusétzliche Recherchen (Regeln 66.1 terund 70.2 f)):
`
`IZI Dieser Behérde hat am 26.07.2018 eine zusétzliche Recherche durchgerhrt.
`El Bei der zusétzlichen Recherche wurden zusétzliche relevante Unterlagen ermittelt.
`
`El Diese Behérde hat keine zusétzliche Recherche durchgerhrt, da eine solche Recherche nicht zweckméBig
`wére.
`
`7.
`
`III
`
`Bei der Erstellung dieses Berichts wurde der ergé‘mzende internationale RecherchenberichtANurden die
`ergénzenden internationalen Recherchenberichte der folgenden Behcrde(n)
`berUcksichtigt (Regel 45bis.8
`b) und c)).
`
`* Wenn Pun/(1‘4 zutrifft, kennen einige oder aI/e dieser B/étter mit der Bemerkung "Uberho/ " versehen werden.
`
`Feld Nr. V Begrflndete Feststellung nach Artikel 35 (2) hinsichtlich der Neuheit, der erfinderischen
`Tétigkeit und der gewerblichen Anwendbarkeit; Unterlagen und Erklérungen zur Stfltzung dieser
`Feststellung
`
`1. Feststellung
`
`Neuheit (N)
`
`Ja:
`
`Ansprflche
`
`1-12
`
`Nein: Ansprflche
`
`Erfinderische Tétigkeit (IS)
`
`Ja:
`
`AnsprUche
`
`1-12
`
`Nein: AnsprUche
`
`Gewerbliche Anwendbarkeit (IA)
`
`Ja:
`
`Ansprflche: 1-12
`
`Nein: Ansprflche:
`
`2. Unterlagen und Erklérungen (Regel 70.7):
`
`siehe Beiblatt
`
`Feld Nr. VII Bestimmte M5ngel der internationalen Anmeldung
`
`Es wurde festgestellt, dass die internationale Anmeldung nach Form oder Inhalt folgende Méngel aufweist:
`
`siehe Beiblatt
`
`Formblatt PCT/IPEA/ 409 (Januar 2015)
`
`
`
`INTERNATIONALER VORLAUFIGER
`
`BERICHT ZUR PATENTIERBARKEIT
`
`Internationales Aktenzeichen
`
`(BEIBLATT)
`
`PCT/EP2017/071099
`
`1
`
`Es werden die folgenden Dokumente (D) genannt; die Nummerierung wird
`auch im weiteren Verfahren beibehalten:
`
`D1
`
`US 2015/307106 A1 (RAO MANOHARPRASAD K [US] ET AL)
`
`29. Oktober 2015 (2015-10-29)
`
`D2
`
`US 2015/100633 A1 (BARRETT PETER T [US] ET AL) 9. April
`
`2015 (2015-04-09)
`
`D3
`
`wo 2013/106329 A1 (HARMAN INT IND [03]) 18. Juli 2013
`
`(2013-07-18)
`
`2
`
`Zu Punkt V
`
`Neuheit und Erfinderische Tétigkeit
`
`2.1
`
`Neuheit:
`
`Das Dokument D1, das als néchstkommender Stand der Technik erachtet
`
`wird, zeigt in der Fig.
`
`1 und 2:
`
`ein System, das eine Vorrichtung (53, "Nomadic device") und ein
`
`Infotainmentsystem (1) eines Kraftfahrzeugs umfasst, wobei
`
`- das Infotainmentsystem (1) eine Recheneinheit (Anspruch 1) aufweist, auf
`
`der ein erstes Betriebssystem (Absatz 54) installiert und austhrbar ist, wobei
`
`—— das Infotainmentsystem (1) mindestens eine generische Schnittstelle (Fig.
`
`1) aufweist, wobei
`
`— die Vorrichtung (53) eine Recheneinheit (3) aufweist, auf der ein zweites
`
`Betriebssystem installiert und austhrbar ist (Absatz 54), wobei mit dem
`
`zweiten Betriebssystem (Android, for instance, with "Bluetooth", Absatz 35)
`
`eine Kommunikation mit dem Internet durchfflhrbar ist (implizit mit dem
`
`System der Fig. 2), wobei
`
`-- die Vorrichtung (53) mindestens eine generische Schnittstelle aufweist
`
`(siehe Fig. 1), wori'iber mit dem Infotainmentsystem Anwendungen, die fUr
`
`das zweite Betriebssystem konzipiert sind, bereitstellbar sind, wobei das
`
`System mindestens eine Antenne als generische Funkschnittstelle (Fig. 1,
`
`206) aufweist, die als Komponente des Infotainmentsystems (1) ausgebildet
`ist.
`
`Formblatt PCT/Beiblatt/409 (Blatt 1) (EPA-April 2005)
`
`
`
`INTERNATIONALER VORLAU FIGER
`
`BERICHT ZUR PATENTIERBARKEIT
`
`Internationales Aktenzeichen
`
`(BEIBLATT)
`
`PCT/EP2017/O71099
`
`Der Gegenstand des vorliegenden Anspruchs 1 unterscheidet sich hiervon
`
`dadurch, dass:
`
`- die Vorrichtung und das Infotainmentsystem nur Uber die eine Antenne des
`
`Infotainmentsystems mit dem Internet Daten austauschen, und dass
`
`— die Vorrichtung Uber die Antenne des Infotainmentsystems mit dem Internet
`Daten mittelbar austauscht.
`
`Die vorliegende Anmeldung erfUIIt daher das in Artikel 33 (2) PCT genannte
`
`Kriterium, weil der Gegenstand des unabhangigen Anspruchs 1/9
`
`(korrespondierendes Verfahren) im Hinblick auf den in der Ausfflh-
`
`rungsordnung umschriebenen Stand der Technik (Regel 64.1-64.3 PCT) neu
`ist.
`
`2.2
`
`Erfinderische Tatigkeit:
`
`Ausgehend von dem genannten Stand der Technik kann die mit der
`
`vorliegenden Erfindung zu I6sende Aufgabe somit darin gesehen werden, ein
`
`System nach dem Oberbegriff der D1 derart weiterzubilden, dass, eine
`
`Kommunikation des darin beschriebenen Systems mit dem Internet effizienter
`
`zu gestalten, erméglicht.
`
`Die Lésung entsprechend dem Anspruch 1 scheint jedoch von keinem der im
`
`Verfahren befindlichen Dokumente weder fUr sich gesehen bekannt zu sein
`
`noch aus dem Stand der Technik insgesamt nahezuliegen.
`
`Aufgrund der Merkmalskombination des Patentanspruchs 1 ergibt sich
`
`gegenUber dem Stand der Technik, dass mit der Antenne als generische
`
`Funkschnittstelle des Infotainmentsystems des Kraftfahrzeugs ein gréBeres
`
`Datenvolumen austauschbar ist, als es mit einer Antenne eines Smartphones
`
`méglich ist, wie es aus der Druckschrift D1 oder aus der Druckschrift D2
`
`bekannt ist. AuBerdem ist es méglich, Kosten zum Bereitstellen einer direkten
`
`Internetverbindung fUr die Vorrichtung zu sparen, da keine direkte Verbindung
`
`zwischen der Vorrichtung und dem Internet erforderlich ist.
`
`Der Fachmann erhalt aus diesen Dokumenten, auch in Kombination keinen
`
`Hinweis, um zu der beanspruchte Lésung zu gelangen.
`
`Formblatt PCT/Beiblatt/409 (Blatt 2) (EPA-April 2005)
`
`
`
`INTERNATIONALER VORLAU FIGER
`
`BERICHT ZUR PATENTIERBARKEIT
`
`Internationales Aktenzeichen
`
`(BEIBLATT)
`
`PCT/EP2017/O71099
`
`Die vorliegende Anmeldung scheint daher das in Artikel 33 (3) PCT genannte
`
`Kriterium zu erfUllen, weil der Gegenstand des Anspruchs 1 auf einer
`
`erfinderischen Tétigkeit zu beruhen scheint (Regel 65.1, 65.2 PCT).
`
`2.3
`
`Die abhéngigen AnsprUche 2—8 und 10—12, die weitere Ausbildungen der Er—
`
`findung nach Anspruch 1/9 zum Gegenstand haben, scheinen ebenfalls die
`
`Erfordernisse der Artikel 33 (1) bis (4) PCT zu erfUIIen.
`
`Zu Punkt VII
`
`Weitere Einwénde
`
`3.1
`
`Um die Erfordernisse der Regel 42 (1) b) EPU zu erfUIIen, sind in der
`
`Beschreibung D1—D3 zu nennen (die D1, insbesondere als néchstliegender
`
`Stand der Technik); der darin enthaltene einschlégige Stand der Technik
`sollte kurz umrissen werden.
`
`Formblan PCT/Beiblafl/409 (Blan 3) (EPA-April 2005)
`
`
`
`Europ'aiisches Patentamt
`80298 Mijnchen
`
`I/EZ-I3, BD/HP
`92014
`35183
`
`dominik1.bauer@audi.de
`
`l4. Méirz 2018
`
`Amtl. Aktenzeichen PCT/EP2017/071099
`Unser Zeichen
`P14926W0.0
`
`Auf den Internationalen Recherchenbericht vom O6. Dezember 2017:
`
`1. Anderungen
`
`Es wird ein Satz neuer Patentansprijche eingereicht.
`
`1 den Oberbegriff des
`Dabei umfasst der Oberbegriff des neuen Patentanspruchs
`ursprUnglichen Patentanspruchs
`1
`und
`eine Merkmalskombination,
`die
`in
`der
`ursprUnglichen Beschreibung au1c Seite 6 in den Zeilen 16 bis 18 offenbart ist und besagt,
`dass das Infotainmentsystem und die Vorrichtung Liber die generischen Schnittstellen
`gegenseitig Daten austauschen.
`
`Der kennzeichnende Teil des neuen Patentanspruchs 1 umfasst den kennzeichnenden Teil
`des ursprijinglichen Patentanspruchs 1 und eine weitere Merkmalskombination, die in der
`Beschreibung auf Seite 4 in den ZeiLen 13 und 14 offenbart ist. Demzufolge tauscht die
`Vorrichtung Liber die Antenne des Infotainmentsystems mit dem Internet Daten mittelbar
`aus.
`
`im Oberbegriff aLs auch im kennzeichnenden Teil des neuen
`AuBerdem ist sowohl
`Patentanspruchs 1 jeweils eine Formulierung "mindestens eine Antenne" durch "eine
`Antenne" ersetzt.
`
`Die Patentanspr'Liche 2 bis 8 bleiben unver'aindert.
`
`Der neue unabhéngige Patentanspruch 9 beruht auf dem ursprijnglichen unabh'éngigen
`Patentanspruch 9,wobeisowohlderOberbegriffalsauchderkennzeichnendeTeildes neuen
`Patentanspruchs 9 entsprechend dem neuen Patentanspruch 1 durch Merkmale aus der
`Beschreibung eingeschréinkt sind. AuBerdem ist auch hier jeweils die Formulierung
`"mindestens eine Antenne" durch "eine Antenne" ersetzt.
`
`Patentanspruch 10 bleibt unver‘cindert.
`
`Der neue Patentanspruch 11 geht aus dem ursprijnglichen Patentanspruch 1 hervor, wobei
`hier die Formulierung "mindestens eine als Antenne" durch "die eine als Antenne" ersetzt
`ist.
`
`Patentanspruch 12 bleibt unveréindert.
`
`
`
`Es wird beantragt, eine W'Lirdigung derentgegengehaltenen Druckschriften D1 bis D3 in cler
`Beschreibung zur'Lickzustellen, bis Liber einen endg'Liltigen Wortlaut cler Patentanspr'Liche
`eine Entscheidung getroffen worden ist.
`
`2. Gegenstand cles neuen Patentanspruchs 1
`
`Das System nach dem neuen Patentanspruch 1 umfasst eine Vorrichtung und ein
`Infotainmentsystem.
`
`ist auf einer Recheneinheit cles Infotainmentsystems ein erstes Betriebssystem
`Dabei
`installiert und
`ausfifinhrbar. AuBerdem umfasst das
`Infotainmentsystem ebenfalls
`mindestens eine generische Schnittstelle.
`
`Die Vorrichtung weist eine Recheneinheit auf, aufder ein zweites Betriebssystem instalLiert
`und ausfijhrbar ist, wobei mit dem zweiten Betriebssystem eine Kommunikation mit dem
`Internet durchfijlhrbar ist. AuBerdem weist die Vorrichtung ebenfalls mindestens eine
`generische Schnittstelle auf.
`
`AuBerdem sind mit dem Infotainmentsystem Anwendungen,
`Betriebssystem (in derVorrichtung) konzipiert sind, bereitstellbar.
`
`clie
`
`fi.ir das zweite
`
`Bei dem System ist nun vorgesehen, class das Infotainmentsystem und die Vorrichtung Liber
`ihre generischen SchnittstelLen gegenseitig und somit untereinander Daten in cler Regel
`direkt austauschen kénnen.
`
`AuBerdem umfasst das System eine Antenne als generische Funkschnittstelle, clie als
`Komponente cles Infotainmentsystems ausgebildet ist.
`
`Gem'aiB dem kennzeichnenden Teil cles neuen Patentanspruchs 1 tauschen die Vorrichtung
`und das Infotainmentsystem nur Liber die eine Antenne und somit die generische
`Funkschnittstelle cles Infotainmentsystems mit dem Internet Daten aus.
`
`Hierbei tauscht die Vorrichtung 'Liber diese eine Antenne und somit die eine generische
`Funkschnittstelle cles Infotainmentsystems mit dem Internet mittelbar bzw. indirekt Daten
`aus.
`
`Somit weist das System sowohl fijr das Infotainmentsystem als auch fLir clie Vorrichtung
`jeweils mindestens eine generische Schnittstelle auf, Liber clie clas Infotainmentsystem uncl
`clie Vorrichtung direkt miteinancler Daten austauschen uncl somit kommunizieren k'dnnen.
`
`Hiervon unterscheidet sich die eine als Antenne ausgebildete generische Funkschnittstelle,
`clie als Komponente cles Infotainmentsystem ausgebildet ist.
`
`Uber diese eine Antenne als generische Funkschnittstelle kann das Infotainmentsystem mit
`dem Internet Daten direkt austauschen und somit direkt kommunizieren.
`
`Dagegen kann clie Vorrichtung lediglich Liber clie Antenne als generische Funkschnittstelle
`cles Infotainmentsystems mit dem Internet Daten mittelbar und somit nur
`indirekt
`austauschen.
`
`Somit sind die Daten aus dem Internet zunéchst zu der generischen Funkschnittstelle cles
`Infotainmentsystems und weiterhin ausgehend von cler mindestens einen generischen
`Schnittstelle cles Infotainmentsystems zu cler mindestens einen generischen Schnittstelle
`cler Vorrichtung und somit zu cler Vorrichtung zu Libertragen. Umgekehrt sind Daten von cler
`Vorrichtung ausgehend von cler mindestens einen generischen Schnittstelle derVorrichtung
`zu cler mindestens einen generischen Schnittstelle cles Infotainmentsystems und ausgehend
`
`
`
`hiervon von cler generischen FunkschnittsteLle cles Infotainmentsystems zu dem Internet zu
`'L'Ibertragen.
`
`Dementsprechend sind auch Anwendungen, clie fl'jr das zweite Betriebssystem konzipiert
`sind, das in cler Vorrichtung installiert ist, cler Vorrichtung auch nur indirekt 'L'Iber das
`Infotainmentsystem, cl. h. L'Iber dessen generische Funkschnittstelle bzw. clie eine Antenne
`und weiterhin fiber die generischen Schnittstellen aus dem Internet zu ijbertragen.
`
`In méglicher Ausgestaltung kénnen clie generischen Schnittstellen, L'Iber die das
`Infotainmentsystem und die Vorrichtung miteinancler direkt Daten austauschen, als
`elektromechanische generische Schnittstellen, bspw. als Stecker oder Buchsen, oder
`alternativ hierzu als Antennen zum Austauschen cler Daten L'Iber eLektromagnetische Wellen
`ausgebildet sein, was bspw.
`in cler Beschreibung auf Seite 5 in den Absatzen 2 und 3
`beschrieben ist.
`
`cler als Antenne
`Diese generischen Schnittstellen unterscheiden sich jedoch von
`ausgebildeten generischen FunkschnittsteLle cles Infotainmentsystems, clie sowohl fL'Ir das
`Infotainmentsystem als auch fL'Ir clie Vorrichtung zum Austausch von Daten mit dem
`Internet genutztwird.
`
`Entsprechend ist cler neue Patentanspruch 9 zu lesen.
`
`3. Neuheit
`
`Ein aus cler Druckschrift D1 bekanntes System ist fL'Ir ein Fahrzeug vorgesehen und dazu
`ausgebildet, Empfehlungen fL'Ir Anwendungen bereitzustellen, clie auf einem Verhalten
`eines Fahrers cles Fahrzeugs basieren. Dieses System umfasst ein fahrzeugbasiertes
`Computersystem VCS 1 cles Fahrzeugs und ein Smartphone als nomadisches Ger'at 53, die
`untereinanderSignale austauschen.
`
`Dabei ist in Absatz [0020] beschrieben, class das nomadische Ger'at 53 auch mit einem
`Netzwerk 61 auBerhalb cles Fahrzeugs kommuniziert. Hierzu tauscht clas nomadische Ger'at
`53 bspw. 'L'Iber einen WLAN-Zugang, cler in einem Tu rm 57 angeordnet ist, Daten aus, so class
`das nomadische Ger'at 53 auch direkt mit dem Internet kommunizieren kann. AuBerdem ist
`
`in Absatz [0031] angegeben, dass das nomadische Gerat 53 und das fahrzeugbasierte
`Computersystem VCS 1
`fiber eine Verbindung 206 untereinander Daten austauschen
`kénnen. Unter Berficksichtigung cler Figuren 1 und 2 cler Druckschrift D1 wird hier das
`nomadische Gerat 53 zum Austauschen von Daten zwischen dem Netzwerk 61 uncl dem
`
`fahrzeugbasierten Computersystem VCS 1 verwenclet.
`
`Aus cler Druckschrift D1 istjene Merkmalskombination cles neuen Patentanspruchs 1 nicht
`explizit ersichtLich, wonach ein Infotainmentsystem eine Recheneinheitaufweist, aufderein
`erstes Betriebssystem ausfijhrbar ist, und class aufeiner Recheneinheit cler Vorrichtung ein
`zweites Betriebssystem aust'Ihrbar ist, mit dem eine Kommunikation mit dem Internet
`durchfL'Ihrbar ist.
`
`Das Infotainmentsystem und die Vorrichtung weisen jeweils mindestens eine generische
`Schnittstelle auf, Cuber die das Infotainmentsystem und die Vorrichtung gegenseitig
`untereinander Daten austauschen.
`
`AuBerdem weist das System nur eine Antenne als generische FunkschnittsteLle auf, die als
`Komponente cles Infotainmentsystems ausgebildet ist.
`
`Aus cler Druckschrift D1 ist weiterhin nicht bekannt, class clie Vorrichtung und das
`Infotainmentsystem nur Uber clie eine Antenne cles Infotainmentsystems mit dem Internet
`Daten austauschen, wobei clie Vorrichtung Uber clie Antenne cles Infotainmentsystems mit
`
`
`
`dem Internet Daten austauscht, wor'Liber mit dem Infotainmentsystem Anwendungen, die
`fiJr das zweite Betriebssystem konzipiert sind, bereitstellbar sind.
`
`Die Druckschrift D2 beschreibt ein modulares Infotainmentsystem fi.ir ein Fahrzeug, das
`wiederum ein Fahrzeug-Untersystem 104 und ein Multimediamodul 110 aufweist, was
`bspw. in Figur 1 der Druckschrift D2 gezeigt ist. AuBerdem zeigt Figur 1 auch ein mobiles
`Gerat 102. Dabei konnen das Fahrzeug-Untersystem 104 und das mobile Gerat 102 Liber das
`Multimediamodul 110 untereinander kommunizieren. AuBerdem kann sowohl das
`
`Fahrzeug-Untersystem 104, das Multimediamodul 110 und auch das mobile Gerat 102 mit
`einem externen Netzwerk 205 kommunizieren.
`
`Somit unterscheidetsich der Gegenstand des neuen Patentanspruchs l auch von dem Stand
`der Technik, wie er
`in der Druckschrift D2 beschrieben ist, da gemaB dem neuen
`Patentanspruch 1 vorgesehen ist, class zur Kommunikation mit dem Internet lediglich die
`eine als Antenne ausgebildete generische Funkschnittstelle des Infotainmentsystems
`genutzt wird, wobei das Infotainmentsystem Liber diese eine Antenne mit dem Internet
`direkt kommunizieren kann, wohingegen die Vorrichtung nur Liber die generischen
`Schnittstellen,
`das
`Infotainmentsystem und
`die
`eine Antenne
`als
`generische
`Funkschnittstelle mit
`dem Internet
`kommunizieren
`kann, wori.iber mit
`dem
`Infotainmentsystem Anwendungen, die fijr das zweite Betriebssystem konzipiert sind,
`bereitstellbarsind.
`
`Somit sind die beiden neuen unabhangigen Patentansprijche l und 9, die sich durch dieselbe
`Merkmalskombination vom Stand der Technik unterscheiden, gegenijiber dem Stand der
`Technik neu.
`
`Dasselbe gilt auch fi.ir die weiteren abh'angigen Patentansprijche 2 bis 8 und 10 bis 12.
`
`4. Erfinderische T'atigkeit
`
`Wie bereits voranstehend beschrieben, unterscheidet sich der Gegenstand des neuen
`Patentanspruchs l sowohl von dem in der Druckschrift Dl als auch von dem in der
`Druckschrift D2 beschriebenen Stand der Technik zumindest dadurch, dass die Vorrichtung
`und das Infotainmentsystem nur 'Liber die eine Antenne des Infotainmentsystems mit dem
`Internet Daten
`austauschen, wobei
`die Vorrichtung
`ijber
`die Antenne
`des
`Infotainmentsystems mit
`dem Internet Daten
`austauscht, worijber mit
`dem
`Infotainmentsystem Anwendungen, die fijr das zweite Betriebssystem konzipiert sind,
`bereitstellbarsind.
`
`Aufgrund der Merkmalskombination des neuen Patentanspruchs l ergibt sich gegenijber
`dem Stand der Technik, dass mit der Antenne als generische Funkschnittstelle des
`Infotainmentsystems des Kraftfahrzeugs ein groBeres Datenvolumen austauschbar ist, als
`es mit einerAntenne eines Smartphones moglich ist, wie es aus der Druckschrift D1 oder aus
`der Druckschrift D2 bekannt ist. AuBerdem ist es moglich, Kosten zum Bereitstellen einer
`direkten Internetverbindung fi.ir die Vorrichtung zu sparen, da keine direkte Verbindung
`zwischen der Vorrichtung und dem Internet erforderlich ist.
`
`in der Druckschrift D1
`Somit stellt sich dem Fachmann ausgehend von dem bspw.
`beschriebenen Stand derTechnik die Aufgabe, eine Kommunikation desdarin beschriebenen
`Systems mit dem Internet effizienter zu gestalten.
`
`Falls der Fachmann zum Losen der ihm gestellten Aufgabe den in der Druckschrift Dl
`beschriebenen Stand der Technik mit dem Stand der Technik aus der Druckschrift D2
`
`kombiniert, erh'alt er die Anleitung, dass sowohl eine Antenne des mobilen Ger'ats 102 des
`Fahrzeug-Untersystems 104 als auch eine Antenne des Multimediamoduls lleeweils zur
`direkten Kommunikation mit dem Internet verwendet werden konnen.
`
`
`
`sich diese Kombination des Stands der Technik von dem
`Allerdings unterscheidet
`kennzeichnenden Teil des neuen Patentanspruchs l.
`
`Weiterhin kann cler Fachmann zum Lijsen der ihm gestellten Aufgabe auch den aus der
`Druckschrift D3 beschriebenen Stand der Technik verwenden.
`
`Die Druckschrift D3 beschreibt ein System, das ein Infotainmentsystem eines Fahrzeugs und
`ein Mobiltelefon aufweist, die Liber Schnittstellen miteinander kommunizieren kénnen.
`Dabei kann auch das Mobiltelefon mit dem Internet direkt Daten austauschen.
`
`Falls der Fachmann den Stand der Technik aus den Druckschriften Dl und D3 kombiniert,
`erh'alt er ebenfalls die Anweisung, class eine direkte Kommunikation eines Smartphones
`bzw. Mobiltelefons mit dem Internet erforderlich ist.
`
`Allerdings unterscheidet sich auch diese Kombination von dem kennzeichnenden Teil des
`neuen Patentanspruchs l.
`
`Folglich beruhen die beiden unabhangigen Patentansprijche l und 9 sowie die weiteren
`Patentansprifinche 2 bis 8 und 10 bis 12 aufeiner erfinderischen Tatigkeit.
`
`Es wird beantragt, aufder Grundlage der nunmehr geltenden Unterlagen zum Gegenstand
`der Anmeldung dessen Neuheit und sein Beruhen auf erfinderischer Tatigkeit festzustellen.
`
`AU DI AG
`
`elektron/sch L'iber Epol/ne sign/”err
`
`Dr. D. Bauer
`
`(AV-Nr. 6286207)
`
`Anlagen
`neue Patentansprijche
`
`
`
`AUDI AG
`
`P14926EP.0
`
`PCT/EP 2017/071 099 — 15.03.2018
`
`Patentansprflche
`
`1.
`
`System, das eine Vorrichtung (6) und ein Infotainmentsystem (4) eines
`
`Kraftfahrzeugs umfasst, wobei das Infotainmentsystem (4) eine
`
`Recheneinheit (8) aufweist, auf der ein erstes Betriebssystem (16) installiert
`
`und austhrbar ist, wobei das Infotainmentsystem (4) mindestens eine
`
`generische Schnittstelle (36) aufweist, wobei die Vorrichtung (6) eine
`
`Recheneinheit (21) aufweist, auf der ein zweites Betriebssystem (20)
`
`installiert und austhrbar ist, wobei mit dem zweiten Betriebssystem (20) eine
`
`Kommunikation mit dem Internet (14) durchft'jhrbar ist, wobei die Vorrichtung
`
`(6) mindestens eine generische Schnittstelle (38, 38a, 38b, 38c) aufweist,
`
`worl'Jber mit dem Infotainmentsystem (4) Anwendungen, die fUr das zweite
`
`Betriebssystem (20) konzipiert sind, bereitstellbar sind, wobei das
`
`Infotainmentsystem (4) und die Vorrichtung (6) fiber die generischen
`
`Schnittstellen (36, 38, 38a, 38b, 38c) gegenseitig Daten austauschen, wobei
`
`das System (2) eine Antenne (68) als generische Funkschnittstelle aufweist,
`
`die als Komponente des Infotainmentsystems (4) ausgebildet ist,
`
`dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (6) und das
`
`Infotainmentsystem (4) nur Uber die eine Antenne (68) des
`
`Infotainmentsystems (4) mit dem Internet (14) Daten (19, 19a, 19b, 19c, 19d
`
`19e, 191‘, 34, 34a, 34b, 34c, 34d, 34e, 34f) austauschen, wobei die
`
`Vorrichtung (6) fiber die Antenne (68) des Infotainmentsystems (4) mit dem
`
`Internet Daten mittelbar austauscht.
`
`2.
`
`System nach Anspruch 1, das mindestens ein Eingabegerét (1 03,
`
`10b), bspw. eine Tastatur und/oder ein berUhrungsempfindliches
`
`Anzeigefeld, aufweist, das als Komponente des Infotainmentsystems (4)
`
`ausgebildet ist, wobei die Vorrichtung (6) und das Infotainmentsystem (4) nur
`
`Uber das mindestens eine Eingabegerét (10a, 10b) des Infotainmentsystems
`
`10
`
`15
`
`20
`
`25
`
`30
`
`(4) bedienbar sind.
`
`G EAEN DERTES BLATT
`
`
`
`AUDI AG
`
`P14926EP.0
`
`PCT/EP 2017/071 099 — 15.03.2018
`
`3.
`
`System nach Anspruch 1 oder 2, das mindestens ein Ausgabegerét
`
`(123, 12b), insbesondere einen Lautsprecher, ein ggf.
`
`berUhrungsempfindliches Anzeigefeld und/oder einen Dreh-DrUck-Steller,
`
`aufweist, das als Komponente des Infotainmentsystems (4) ausgebildet ist,
`
`wobei Informationen bzw. Inhalte der Vorrichtung (6) und des
`
`Infotainmentsystems (4) nur Uber das mindestens eine Ausgabegerét
`
`(123,12b) des Infotainmentsystems (4) ausgebbar sind.
`
`4.
`
`System nach einem der AnsprUche 1 bis 3, bei dem die Vorrichtung
`
`(6) mindestens eine elektromechanische generische Schnittstelle (38, 38a,
`
`38b, 380) und das Infotainmentsystem (4) mindestens eine
`
`elektromechanische generische Schnittstelle (36) aufweist, wobei die
`
`Vorrichtung (6) und das Infotainmentsystem (4) fiber die
`
`elektromechanischen generischen Schnittstellen (38, 38a, 38b, 38c) zum
`
`Austauschen von Daten (19, 19a, 19b, 190, 19d 19e, 19f, 34, 34a, 34b, 34c,
`
`34d, 34e, 34f) miteinander physisch verbindbar sind.
`
`5.
`
`System nach einem der AnsprUche 1 bis 4, bei dem die Vorrichtung
`
`(6) mindestens eine als Antenne ausgebildete generische Schnittstelle und
`
`das Infotainmentsystem (4) mindestens eine als Antenne ausgebildete
`
`generische Schnittstelle aufweist, wobei die Vorrichtung (6) und das
`
`Infotainmentsystem (4) fiber die als Antennen ausgebildeten generischen
`
`Schnittstellen zum Austauschen der Daten (19, 19a, 19b, 19c, 19d 19e, 19f,
`
`34, 34a, 34b, 34c, 34d, 34e, 34f) unter Nutzung von elektromagnetischen
`
`Wellen miteinander verbindbar sind.
`
`6.
`
`System nach einem der voranstehenden AnsprUche, bei dem die
`
`Vorrichtung (6) fiber das Infotainmentsystem (4) bedienbar ist.
`
`10
`
`15
`
`20
`
`25
`
`30
`
`G EAEN DERTES BLATT
`
`
`
`AUDI AG
`
`P14926EP.0
`
`PCT/EP 2017/071 099 — 15.03.2018
`
`7.
`
`System nach einem der voranstehenden AnsprUche, bei dem die
`
`Vorrichtung (6) dazu ausgebildet ist, mit dem Infotainmentsystem (4) fiber die
`
`mindestens eine generische Schnittstelle (38, 388, 38b, 38c) Daten (19, 19a,
`
`19b, 19c, 19d 19e, 19f, 34, 34a, 34b, 34c, 34d, 34e, 34f) auszutauschen.
`
`8.
`
`System nach einem der voranstehenden Ansprflche, bei dem die
`
`Vorrichtung (6) als tragbares, mobiles Gerét ausgebildet ist, das Uber seine
`
`mindestens eine generische Schnittstelle (38, 388, 38b, 38c) unabhéngig von
`
`dem Infotainmentsystem (4) auch mit einer anderen Infotainmenteinrichtung
`
`10
`
`verbindbar ist.
`
`9.
`
`Verfahren zum Betreiben einer Vorrichtung (6) und eines
`
`Infotainmentsystems (4) eines Kraftfahrzeugs, wobei das Infotainmentsystem
`
`(4) eine Recheneinheit (8) aufweist, auf der ein erstes Betriebssystem (16)
`
`installiert ist und ausgefflhrt wird, wobei die Vorrichtung (6) eine
`
`Recheneinheit (21) aufweist, auf der ein zweites Betriebssystem (20)
`
`installiert ist und ausgefflhrt wird, wobei mit dem zweiten Betriebssystem (20)
`
`eine funkgestUtzte Kommunikation mit dem Internet (14) durchgefflhrt wird,
`
`wobei die Vorrichtung (6) mindestens eine generische Schnittstelle (38, 38a,
`
`38b, 380) und das Infotainmentsystem (4) mindestens eine generische
`
`Schnittstelle (36) aufweisen, worUber mit dem Infotainmentsystem (4)
`
`Anwendungen, die ft'J'r das zweite Betriebssystem (20) konzipiert sind,
`
`bereitgestellt werden, wobei das Infotainmentsystem (4) und die Vorrichtung
`
`(6) fiber die generischen Schnittstellen (36, 38, 38a, 38b, 380) gegenseitig
`
`Daten austauschen, wobei eine Antenne (68) als generische
`
`Funkschnittstelle des Infotainmentsystems (4) ausgebildet ist,
`
`dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (6) und das
`
`Infotainmentsystem (4) nur Uber die eine Antenne (68) des
`
`Infotainmentsystems (4) mit dem Internet (14) Daten (19, 19a, 19b, 19c, 19d
`
`19e, 191‘, 34, 34a, 34b, 34c, 34d, 34e, 34f) austauschen, wobei die
`
`15
`
`20
`
`25
`
`30
`
`G EAEN DERTES BLATT
`
`

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