`GEBIET DES PATENTWESENS
`
`PCT
`INTERNATIONALER VORLAUFIGER BERICHT UBER DIE
`PATENTIERBARKEIT
`
`(Kapitel || des Vertrags Uber die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens)
`
`Aktenzeichen des Anmelders oder Anwalts
`07615
`
`WEITERES VORGEHEN
`
`siehe Formblatt PCT/IPEA/416
`
`
`
`Internationales Aktenzeichen
`PCT/EP2017/068009
`
`Internationales Anmeldedatum (Tag/Monat/Jahr)
`17.07.2017
`
`Prioritatsdatum (Tag/MonatAlahr)
`04.08.2016
`
`Internationale Patentklassifikation (IPC) oder nationale Klassifikation und IPC
`INV. E04F13/08
`
`
`Anmelder
`
`Knapp GmbH
`
`1.
`
`Bei diesem Bericht handelt es sich urn den internationalen vorlaufigen Prflfungsbericht, der von der mit der
`internationalen vorlaufigen PrCIfung beauftragten Behérde nach Artikel 35 erstellt wurde und dem Anmelder gemaB
`Artikel 36 Ubermittelt wird.
`
`N
`
`3.
`
`4.
`
`b. I:I
`
`Dieser BERICHT umfaBt insgesamt Z Blatter einsohlieBlich dieses Deokblatts.
`AuBerdem liegen dem Bericht ANLAGEN bei; diese umfassen
`a.
`(an den Anmelder und das Internationale BL'iro gesandt) insgesamt Z Blatter; dabei handelt es sich um
`IZI Blatter mit der Beschreibung, AnsprUchen und/oder Zeichnungen, die geandert wurden, und/oder Blatter mit
`Berichtigungen, denen die Behorde zugestimmt hat, sofern diese Blatter nicht Uberholt sind oder fortfallen,
`sowie etwaige Begleitschreiben (siehe Regeln 46.5, 66.8, 70.16, 91.2 und Abschnitt 607 der
`Verwaltungsvorschriften).
`I:I Blatter mit Berichtigungen, die Iaut Entscheidung der Behorde nicht berUcksichtigt werden, weil bis zu dem
`Zeitpunkt, zu dem die Behorde mit der Erstellung des Berichts begonnen hat, keine Zustimmung ihrerseits
`zu den Berichtigungen bzw. keine Mitteilung der Berichtigungen an die Behorde erfolgt ist, sowie etwaige
`Begleitschreiben (Regeln 66.4bis. 70.2 e). 70.16 und 91.2).
`I:I Uberholte Blatter und etwaige Begleitschreiben, wenn nach Auffassung der Behorde entweder die spateren
`Blatter eine Anderung enthalten, die fiber den Offenbarungsgehalt der internationalen Anmeldung in der
`ursprCInglich eingereichten Fasgung hinausgeht, oder den spateren Blattern kein Begleitschreiben beigergt
`war, das die Grundlage ft'Jr die Anderungen in der ursprl'Jnglich eingereichten Anmeldung angibt, wie in Feld
`Nr. 1, Punkt 4 und im Zusatzfeld angegeben (siehe Regel 70.16 b)).
`(nur an das Internationale BL'iro gesandt) insgesamt (bitte Art und Anzahl der/des elektronischen Datentrager(s)
`angeben)
`,der/die ein Sequenzprotokoll in Form einer Textdatei gemaB Anhang C/ST.25 enthaIt/enthalten, wie
`im Zusatzfeld betreffend das Sequenzprotokoll angegeben (siehe Ziffer 3ter des Anhangs C der
`
`Verwaltungsvorschriften).
`Dieser Bericht enthalt Angaben zu folgenden Punkten:
`
`Feld Nr.
`I:I Feld Nr.
`
`|
`||
`
`I:I Feld Nr.
`
`|||
`
`Grundlage des Berichts
`Prioritat
`
`Keine Erstellung eines Gutachtens fiber Neuheit, erfinderische Tatigkeit und gewerbliche
`Anwendbarkeit
`
`Datum der Einreichung des Antrags
`
`Datum der Fertigstellung dieses Berichts
`
`I:I Feld Nr. IV Mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung
`IZI Feld Nr. V
`Begrflndete Feststellung nach Artikel 35(2) hinsichtlich der Neuheit, der erfinderischen Tatigkeit
`und der gewerblichen Anwendbarkeit; Unterlagen und Erklarungen zur Stfltzung dieser Feststellung
`Bestimmte angefflhrte Unterlagen
`I:I Feld Nr. VI
`Feld Nr. VII
`Bestimmte Mangel der internationalen Anmeldung
`
`I:I Feld Nr. V||| Bestimmte Bemerkungen zur internationalen Anmeldung
`
`
`
`
`
`07.11.2017
`04.07.2018
`
`
`Name und Postanschrift der mit der internationalen vorlaufigen
`Prufung beauftragten Behorde
`Euro paisches Pate ntamt
`
`)
`
`D-80298 MUnchen
`
`Bevollmachtigter Bediensteter
`
`P
`$56“ “8""
`
`Estorgues, Marlene
`
`0)) 3
`
`
`
`5
`’33,
`Tel. +49 89 2399 - o
`(’95.,
`Tel. +49 89 2399—1576
`.6“
`Fax: +49 89 2399 - 4465
`
`
`Formblatt PCT/IPEA/ 409 (Deckblatt) (Januar 2015)
`
`
`
`INTERNATIONALER VORLAUFIGER BERICHT
`UBER DIE PATENTIERBARKEIT
`
`Internationales Aktenzeichen
`PCT/EP2017/068009
`
`Feld Nr. l Grundlage des Berichts
`
`1 .
`
`Hinsichtlich der Sprache beruht der Bescheid auf
`
`IXI
`
`El
`
`der internationalen Anmeldung in der Sprache, in der sie eingereicht wurde.
`
`einer Ubersetzung der internationalen Anmeldung in die folgende Sprache , bei der
`es sich um die Sprache der Ubersetzung handelt, die fUr folgenden Zweck eingereicht worden ist:
`
`internationale Recherche (nach Regeln 12.3 a) und 23.1 b))
`El
`El Veréffentlichung der internationalen Anmeldung (nach Regel 12.4 a))
`El
`internationale vorléufige PrUfung (nach Regeln 55.2 a) und/oder 55.3 a) und b))
`
`2. Hinsichtlich der Bestandteile* der internationalen Anmeldung beruht der Bericht auf (Ersatzb/étter, die dem
`Anme/deamt auf eine Aufforderung nach Artike/ 14 hin vorgelegt wurden, ge/ten im Hahmen dieses Berichts als
`”ursprL'ing/ich eingereicht” und sind ihm nicht beigefflgt):
`
`Beschreibung, Seiten
`
`1-12
`
`in der ursprUninch eingereichten Fassung
`
`Ansprflche, Nr.
`
`1-10
`
`eingereicht mit Schreiben vom
`
`07-11-2017
`
`Zeichnungen, Blétter
`
`18—38
`
`in der ursprUnglich eingereichten Fassung
`
`El
`
`eines Sequenzprotokolls - siehe Zusatzfeld betreffend das Sequenzprotokoll.
`
`3. El Aufgrund der Anderungen sind folgende Unterlagen fortgefallen:
`
`El Beschreibung: Seite
`El AnsprUche: Nr.
`El Zeichnungen: BIatt/Abb.
`III Sequenzprotokoll (genaue Angaben):
`
`4.
`
`Dieser Bericht__ist ohne BerUcksichtigung (von einigen) der diesem Bericht beigergten und nachstehend
`aufgelisteten Anderungen erstellt worden, da diese aus den im Zusatzfeld angegebenen Gri'mden nach
`Auffassung der Behérde Uber den Offenbarungsgehalt in der ursprflnglich eingereichten Fassung
`hinaysgehen oder laut Angabe im Zusatzfeld kein Begleitschreiben beigergt war, in dem die Grundlage fUr
`die Anderung in der ursprflnglich eingereichten Anmeldung angegeben war (Regel 70.2 C) und C-bis)).
`
`El Beschreibung: Seite
`El AnsprUche: Nr.
`El ZeiChnungen: BIatt/Abb.
`El Sequenzprotokoll (genaue Angaben):
`
`5. El
`
`Dieser Bericht wurde erstellt:
`
`El unter Berflcksichtigung der Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers, die nach Regel 91 von
`dieser Behérde genehmigt wurde bzw. dieser Behérde mitgeteilt wurde (Regeln 66.1 d-bis) und 70.2 e)).
`
`El ohne Berflcksichtigung der Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers, die nach Regel 91 von
`dieser Behérde genehmigt wurde bzw. dieser Behérde mitgeteilt wurde (Regeln 66.4bis) und 70.2 e)).
`
`Formblatt PCT/IPEA/ 409 (Januar 2015)
`
`
`
`INTERNATIONALER VORLAUFIGER BERICHT
`UBER DIE PATENTIERBARKEIT
`
`Internationales Aktenzeichen
`PCT/EP2017/068009
`
`6. Zusétzliche Recherchen (Regeln 66.1 terund 70.2 f)):
`
`IZI Dieser Behérde hat am 14.06.2018 eine zusétzliche Recherche durchgerhrt.
`El Bei der zusétzlichen Recherche wurden zusétzliche relevante Unterlagen ermittelt.
`
`El Diese Behérde hat keine zusétzliche Recherche durchgerhrt, da eine solche Recherche nicht zweckméBig
`wére.
`
`7.
`
`III
`
`Bei der Erstellung dieses Berichts wurde der ergé‘mzende internationale RecherchenberichtANurden die
`ergénzenden internationalen Recherchenberichte der folgenden Behcrde(n)
`berUcksichtigt (Regel 45bis.8
`b) und c)).
`
`* Wenn Pun/(1‘4 zutrifft, kennen einige oder aI/e dieser B/étter mit der Bemerkung "Uberho/ " versehen werden.
`
`Feld Nr. V Begrflndete Feststellung nach Artikel 35 (2) hinsichtlich der Neuheit, der erfinderischen
`Tétigkeit und der gewerblichen Anwendbarkeit; Unterlagen und Erklérungen zur Stfltzung dieser
`Feststellung
`
`1. Feststellung
`
`Neuheit (N)
`
`Ja:
`
`Ansprflche
`
`1-10
`
`Nein: Ansprflche
`
`Erfinderische Tétigkeit (IS)
`
`Ja:
`
`AnsprUche
`
`1-10
`
`Nein: AnsprUche
`
`Gewerbliche Anwendbarkeit (IA)
`
`Ja:
`
`Ansprflche: 1-10
`
`Nein: Ansprflche:
`
`2. Unterlagen und Erklérungen (Regel 70.7):
`
`siehe Beiblatt
`
`Feld Nr. VII Bestimmte M5ngel der internationalen Anmeldung
`
`Es wurde festgestellt, dass die internationale Anmeldung nach Form oder Inhalt folgende Méngel aufweist:
`
`siehe Beiblatt
`
`Formblatt PCT/IPEA/ 409 (Januar 2015)
`
`
`
`INTERNATIONALER VORLAUFIGER
`
`BERICHT ZUR PATENTIERBARKEIT
`
`Internationales Aktenzeichen
`
`(BEIBLATT)
`
`PCT/EP2017/O68009
`
`1
`
`Zu Punkt V
`
`Begrflndete Feststellung hinsichtlich der Neuheit, der erfinderischen
`
`Tatigkeit und der gewerblichen Anwendbarkeit; Unterlagen
`
`und
`
`Erklarungen zur Stfltzung dieser Feststellung
`
`1.1
`
`Es wird auf die folgenden Dokumente verwiesen:
`
`D1
`
`D3
`
`US 4 625 481 A (CRANDELL STEPHEN L [US]) 2. Dezember
`1986 (1986-12-02)
`
`US 4 803 817 A (WHITE HAROLD J [CA] ET AL) 14. Februar
`1989 (1989-02-14)
`
`1.2
`
`D1 wird als néchstliegender Stand der Technik gegenflber dem Gegenstand
`
`des Anspruchs 1 angesehen.
`
`Es zeigt eine : (Abbildungen 2, 6, 12, 14)
`
`"Vorrichtung zum lc'isbaren Befestigen einer Glasscheibe (Spalte 1,
`
`Zeilen 33-36 : " lass sheet", Spalte 3, Zeilen 4-7 : "panel 26") an
`
`einer Unterkonstruktion (Spalte 3, Zeilen 4-7 : "horizontal panel
`
`supporting member or furring 52"), umfassend :
`
`a) eine Klotzleiste (Spalte 5, Zeilen 21-24 : "a horizontal spline
`
`54"),
`
`b) welche in ein K/otzstUck (Spalte 4, Zeilen 3-11 : "outwardly
`
`extending support
`
`ledge
`
`110")
`
`zum Verk/otzen
`
`der
`
`Glasscheibe ("26") an einer ihrer Umfangsseiten und
`
`0) ein HaltestUck (Spalte 5, Zeilen 50-57 : "the end portion
`
`215 / 55 ") untergliedert ist, und
`
`0’) eine Klebe/eiste (Spalte 3, Zeilen 7-11 : "The bottom hanger
`
`30"), welche an einer AuBenseite mit einer Seite (Spalte 2, Zeilen
`
`64-68 : "the interior surface 36") der Glasscheibe ("26") verklebbar
`
`ist (Spalte 2, Zeilen 64-68 : "adhesive layer 42"),
`
`f) wobei das HaltestUck ("215") einen Vorsprung (Spalte 4, Zeilen
`
`1-3 : ""an upper extension 104") hat,
`
`Formblafl PCT/Beibla11/409 (Blan 1) (EPA-April 2005)
`
`
`
`INTERNATIONALER VORLAUFIGER
`
`BERICHT ZUR PATENTIERBARKEIT
`
`Internationales Aktenzeichen
`
`(BEIBLATT)
`
`PCT/EP2017/O68009
`
`f) welchen die Klebe/eisz‘e
`
`("30")
`
`im befestigten Zusz‘and der
`
`Glasscheibe ("26") an der dem K/otzsz‘Uck ("110") abgewandz‘en
`
`Seiz‘e hintergreifz‘".
`
`
`
`- Figur 2 aus D1 -
`
`Der Gegenstand des Anspruchs 1 unterscheidet
`
`sich daher von der
`
`bekannten Vorrichtung dadurch, dass :
`
`9) die Vorrichtung zumindesz‘ eine sowohl das K/otzstUCk als auch das
`Haltestflck durchsetzende éffnung fUr ein Befestigungsmittel zum
`
`lésbaren Befestigen der K/otzleisz‘e an der Unterkonsz‘ruktion unter
`
`Anlage des HaltestUcks an der Unterkonstrukz‘ion umfasst.
`
`Der Gegenstand des Anspruchs 1 ist somit neu (Artikel 33 (2) PCT).
`
`1.3
`
`Die mit der vorliegenden Erfindung zu Iésende Aufgabe kann somit darin
`
`gesehen werden, eine einfache Fixierung der Glassscheiben und der
`Klotzleiste herzustellen.
`
`1.4
`
`Die
`
`in Anspruch 1
`
`der vorliegenden Anmeldung fUr diese Aufgabe
`
`vorgeschlagene Lésung beruht aus den folgenden GrUnden auf einer
`
`erfinderischen Tétigkeit (Artikel 33 (3) PCT):
`
`Formblan PCT/Beibla11/409 (Bla112) (EPA-April 2005)
`
`
`
`INTERNATIONALER VORLAUFIGER
`
`BERICHT ZUR PATENTIERBARKEIT
`
`Internationales Aktenzeichen
`
`(BEIBLATT)
`
`PCT/EP2017/O68009
`
`Das unterscheidende Merkmal g) scheint aus dem vorhandenen Stand der
`
`Technik weder bekannt noch nahegelegt zu sein.
`
`Tatséchlich offenbart D1 (Abbildung 12) eine die Klebleiste ("252/253") und
`das Haltestflck ("204") durchsetzende (")ffnung, aber kein Klotzstflck und
`keine sowohl das KlotzstUck als auch das Haltestflck durchsetzende Cffnung.
`
`
`
`- Figur 12 aus D1 -
`
`DarUber hinaus offenbart D3 eine das HaltestUck ("the pressure plates 54")
`durchsetzende (")ffnung (Abbildung 6), aber keine KlotzstUck.
`
`
`
`- Figur 6 aus D3 -
`
`Formblan PCT/Beiblan/409 (Blan 3) (EPA-April 2005)
`
`
`
`INTERNATIONALER VORLAUFIGER
`
`BERICHT ZUR PATENTIERBARKEIT
`
`Internationales Aktenzeichen
`
`(BEIBLATT)
`
`PCT/EP2017/O68009
`
`1.5
`
`Die AnsprUche 2—10 sind vom Anspruch 1 abhéngig und erfUIlen damit
`
`ebenfalls die Erfordernisse des PCT in Bezug auf Neuheit und erfinderische
`
`Tétigkeit.
`
`2
`
`Zu Punkt VII
`
`Bestimmte Mangel in der internationalen Anmeldung
`
`2.1
`
`Entgegen den Erfordernissen der Regel 5.1
`
`a)
`
`ii) PCT werden in der
`
`Beschreibung weder der in D1 und D3 offenbarte einschlégige Stand der
`
`Technik noch die Dokumente selbst angegeben.
`
`Formblan PCT/Beibla11/409 (Bla114) (EPA-April 2005)
`
`
`
`WEISER & VOITH - PATENTANWALTE
`
`EUROPEANPATENT&TRADEMARKATTORNEYS
`
`An daS
`
`Européieche Patentamt
`80298 MUNCHEN
`
`DEUT S CHLAND
`
`DR. ANDREAS WEISER
`
`DI. BERNHARD VOI’i‘H
`
`HuENmmmeE
`EUNMEANHUENTAUORNEE
`
`EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS
`
`IHR.ZCH;
`
`LWSERZ;
`
`07615 V/e
`
`WHWL
`
`7. November 2017
`
`RE:
`
`PCT—Patentanmeldung PCT/EP 2017/068009
`Knapp GmbH
`
`Stellungnahme nach Art. 34 PCT
`
`Auf den Internationalen Recherchenbericht und den Schrift—
`
`Internationalcn Rocherchcnbchérdc
`
`lichen Bescheid der
`
`(ISA—
`
`Bescheid) werden neue Patentansprfiche in Form von Austausch—
`
`seiten l3 und l4 vorgelegt und die folgende Stellungnahme er—
`
`Stattet.
`
`Die Erteilbarkeit des Anspruchs 6 wird dankend angenommen;
`
`jedoch erfflllt nach diesseitiger Ansicht nicht nur der Gegen—
`
`stand des Anspruchs
`
`6 die Erfordernisse hinsichtlich Neuheit
`
`und Erfindungseigenschaft,
`
`sondern. auch jener des neuen. An—
`
`spruchs l wie im Folgenden gezeigt wird.
`
`Der neue Anspruch l ist korrekt gegenflber Dokument Dl
`
`ab—
`
`gegrenzt und stellt klar, dass die éffnung sowohl das Klotz—
`
`stflck als auch das Haltestflck durchsetzt, und dass das lésbare
`
`
`Befestigen unter Anlage des Haltestficks an der Unterkonstruk—
`
`tion erfolgt, wie dies die Fig. 2a, 2b, 3a, 3b, 5a,
`
`5b und 6
`
`zeigen und aus der Beschreibung, Seite 7, Zeile 28 bis Seite
`
`8, Zeile 5, unmittelbar und eindeutig hervorgeht:
`
`”Das Halte—
`
`stflck [m]
`
`liegt
`
`im befestigten Zustand [m]
`
`an der Unterkon—
`
`WFTSFR & VOTTH PATENTANWATTF PARTNERSCHAFT ' FN 463913A ' KOPFGASSF 7 ' A71 130 WIFN ' WWW.PATFNTF.NFT
`TEL +43(1)8791706 ' FAX +43(1)8791707 , MA1L@PATJ:<LNTJ:<LVNET ' lBAN AT102011100003856704 ' BIC GLBAATWW ' ATU71838648
`
`
`
`struktion an.“ ”Die Klotzleiste hat
`
`[m] zumindest eine éffnung
`
`zur Aufnahme
`
`eines Befestigungsmittels
`
`[m], welche[s]
`
`das
`
`Klotzstfick und das Haltestflck und damit die gesamte Klotzleis—
`
`te durchsetzt“.
`
`Unter Punkt 1.2 des Schriftlichen Bescheids wird Dokument
`
`D1 auf Anspruch 1 gelesen. Dabei wurden unterschiedliche Be—
`
`festigungsteile der Konstruktion. von. Dokument D1
`
`zu Unrecht
`
`gleichgesetzt
`
`und dadurch in unzulassig rflckschauender
`
`Be—
`
`trachtung ein tatsachlich. gar nicht existierender Stand. der
`
`Technik konstruiert, wie im Folgenden gezeigt wird.
`
`Dokument D1 betrifft ein System zur austauschbaren Befes—
`
`tigung von Wandplatten, siehe Spalte 1, Zeilen 12 — 15 und 35,
`
`sowie Fig. 1. Gemafi Fig.
`
`2 umfasst das System ein horizontales
`
`Halteprofil 54
`
`("horizontal spline“) mit einer Abstfitzung 110
`
`(”extending support
`
`ledge“) und einem Pufferblock 112
`
`(”spacer
`
`blocks“)
`
`zur Auflage der Wandplatte 26
`
`(Spalte 4, Zeilen 5
`
`—
`
`10) und eine auf die Wandplatte 26 geklebte ("adhesive layer
`
`42“, Spalte 2, Zeilen 67 —68) Klebeleiste 30
`
`("bottom hanger“)
`
`mit einer Nut 48,
`
`in welche das Halteprofil 54 mit einem Vor—
`
`sprung 104 eingreift
`
`(Spalte 3, Zeilen 7
`
`— 10). Das Haltepro—
`
`fil 54 wird mithilfe einer Rille 108 in einem Stabilisierungs—
`
`arm 106 an einer Profilrippe 64 eines horizontalen Abstands—
`
`halters
`
`52
`
`eingehangt, welche fiber einen davon abstehenden
`
`Balken 70, der an einen Maueranker 72 montiert ist, an der Un—
`
`terkonstruktion 24 verschraubt ist
`
`(Spalte 3, Zeilen 38 — 47,
`
`Spalte 4, Zeilen 3
`
`—
`
`5 und die Fig.
`
`2 und 4).
`
`Das horizontale Halteprofil 54 in Dokument D1 unterschei—
`
`det
`
`sich.
`
`ferner
`
`'von 'vertikalen. Klebeleisten. 252,
`
`253
`
`(”side
`
`hangers“)
`
`gemafi, den. Fig.
`
`12
`
`und.
`
`13
`
`in. D1. Die Klebeleisten
`
`252,
`
`253 haben keine Nuten zum Eingreifen. des Halteprofils
`
`sondcrn einen fiber den Rand der Wandplatte ra—
`
`(siehe Fig. 12)
`
`genden Steg 262, welcher mittels Schrauben 212 mit einem ver—
`
`tikalen Halteprofil
`
`200 verschraubt werden,
`
`siehe Spalte 7,
`
`Zeilen 20 — 23
`
`(wo Bezugszeichen 261 und 262 verwechselt wur—
`
`den)
`
`in Verbindung mit Spalte 8, Zeilen 4
`
`— 8.
`
`
`
`Das verschrauben einer Klebeleiste mit einem Halteprofil
`
`ist
`
`jedoch nicht Gegenstand des Anspruchs 1;
`
`ferner
`
`ist das
`
`vertikale Halteprofil
`
`geméfi Fig.
`
`12
`
`in D1 bereits mangels
`
`Klotzstficks gar keine Klotzleiste im Sinne des Anspruchs 1 und
`
`bewirkt
`
`—
`
`in Widerspruch zur Erfindungsaufgabe einer
`
`span—
`
`nungsfreien Lagerung — ein beidseitiges verspannen (kn: Wand—
`
`platte gegenfiber der Unterkonstruktion.
`
`Dokument D1 offenbart
`
`somit keine sowohl das Klotzstfick
`
`als auch das Haltestfick durchsetzende éffnung ffir ein Befesti—
`
`gungsmittel
`
`zum lésbaren Befestigen der Klotzleiste an der Un—
`
`terkonstruktion und kein Haltestflck, welches beim lésbaren Be—
`
`festigen an der Unterkonstruktion anliegt, wie dies Gegenstand
`
`des Anspruchs 1 ist.
`
`Erfindungsgeméfi
`
`ist deshalk) die Klotzleiste — und. damit
`
`jede Glasscheibe separat
`
`— zwischen benachbarten Glasscheiben
`
`hindurch in einem einzigen. Schritt von aufien spannungsfrei
`
`montierbar und tauschbar, ohne dass dabei zuvor eine komplexe,
`
`mehrteilige Tragestruktur
`
`(Dokument D1)
`
`aus Maueranker 72 und
`
`Abstandshalter 52 mit Profilrippe 64 zum Einhéngen des Halte—
`
`profils 54,
`
`an der Unterkonstruktion zu verankern ist. Mit
`
`dieser komplexen Tragestruktur,
`
`in welche die Glasscheibe an
`
`der Unterseite gesteckt,
`
`an der Oberseite verklebt und seit—
`
`lich geschraubt wird (siehe Fig. 14 und Spalte 7, Zeile 63 bis
`
`Spalte 8, Zeile 8
`
`in D1) 1ehrt Dokument D1 der erfindungsgemé—
`
`Ben Ausfflhrung direkt entgegen.
`
`Die weiteren Schriften D2,
`
`D3
`
`bzw.
`
`D4 werden im ISA—
`
`Bescheid ohnehin nur hinsichtlich der zusétzlichen Merkmale
`
`der abhéngigen Ansprfiche 3,
`
`8 bzw.
`
`9 und tragen darfiberhinaus
`
`zu erfindungsgeméfien Ausffihrung nichts bei.
`
`Insbesondere kén—
`
`nen auch diese Dokumente des Standes der Technik den Mangel
`
`des Dokuments D1 nicht beheben.
`
`Dokument D2
`
`ist auf eine uFassadenglasplatten—Profiltrag—
`
`schiene“ bezogen (Titel), welche mit
`
`ihrem Gebaudeflansch 2 an
`
`einer Gebéudewand Z3 befestigt wird (Absatz
`
`[0045],
`
`1. Satz)
`
`und zwei vertikale Flansche 6,
`
`'7 hat,
`
`zwischen welchen eine
`
`
`
`Glasplatte 10 eingelegt wird (Fig. 2). Damit kann ein Montie—
`
`ren oder Tauschen der Profiltragschiene zwischen benachbarten
`
`Glasscheiben hindurch nicht erzielt werden. Dokument D2
`
`ent—
`
`spricht somit dem in der Beschreibungseinleitung (Seite 2, 3.
`
`Absatz) abgehandelten Stand der Technik, welcher breitere Fu—
`
`gen zwischen benachbarten Glasscheiben erfordert.
`
`Dokument D3 beschreitet einen weiteren véllig anderen Weg
`
`zum Verglasen von Fassaden (Titel). Dazu wird gemafi den Fig.
`
`2
`
`und 3
`
`jeweils ein Flflgel eines an der Hinterseite einer Glas—
`
`scheibe 11 aufgeklebten U—Profils 13 mithilfe einer Druckplat—
`
`te 17 gegen eine Wand 19 gepresst, siehe Spalte 2, Zeilen 10 —
`
`17. Die Druckplatte des Dokuments D2 hat keinerlei Klotzwir—
`
`kung; alleine der Anpressdruck tragt das U—Profil. Die Glas—
`
`scheiben.
`
`sind.
`
`in. diesenl Fall
`
`auch. nicht
`
`spannungsfrei gela—
`
`gert,
`
`sodass Dokument
`
`D3 die
`
`erfindungsgemafie Aufgabe gar
`
`nicht lést.
`
`Dokument D4 liegt noch weiter ab und wird bloB in Hinblick
`
`auf die Absturzsicherung (Anspruch 9) zitiert.
`
`Selbst eine Kombination eines der Dokumente D2 bis D4 mit
`
`Dokument D1 als nachstliegendem Stand der Technik wfirde den
`
`Fachmann deshalb nicht zum Gegenstand des Anspruchs 1 ffihren.
`
`Der Gegenstand des neuen Anspruchs 1 erffillt somit nicht
`
`nur die Erfordernisse des Art 33
`
`(2) PCT hinsichtlich Neuheit,
`
`sondern auch jene des Art 33
`
`(3)
`
`PCT bezflglich Erfindungsta—
`
`tigkeit. Der erfinderische Gegenstand des unabhangigen An—
`
`spruchs 1 stfltzt die davon abhangigen Ansprfiche 2
`
`— 10.
`
`Lediglich erganzend sei zu Punkt 1.3 des Schriftlichen Be—
`
`scheids hinsichtlich .Anspruch 7 angemerkt, dass, wie hierin
`
`weiter oben ausfflhrlicher erlautert wurde, die ”groove 108“
`
`und das "receiving end of
`
`the spline support 64“ gemafi den
`
`Fig.
`
`2 und 4
`
`(siehe darin "spline support 64“) und Spalte 4,
`
`Zeilen 3
`
`ren eines
`
`— 11 in Dokument D1 keine weitere éffnung zum Einffih—
`
`in die Klebclcistc eingreifcndcn Arretierstiftes
`
`od.dgl.
`
`gemafi Anspruch 7 darstellen,
`
`sondern blofi eine Rille
`
`und eine Stfitzrippe sind. Rille und Rippe aus Dokument D1 sind
`
`
`
`weiterhin gegeneinander verschieblich und erzielen deshalb ge—
`
`rade nicht die erfindungsgeméfie Arretierung von Klotzleiste
`
`und Klebeleiste gegeneinander,
`
`zumal Rille und Rippe aus D1
`
`gar nicht mit der Klebeleiste in Kontakt stehen.
`
`Sollten sich noch offene Punkte ergeben, wird gebeten, vor
`
`Erlass des
`
`Internationalen.'Vorlaufigen Prfifberichts nochmals
`
`Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
`
`Vertreter:
`
`DI B. Voith
`
`WEISER & VOITH
`
`Patentanwélte Partnerschaft
`
`Anlagen:
`
`(Austauschseiten l3 ——
`neue Patentansprfiche
`tiert und in Reinschrift)
`
`l4,
`
`jeweils anno—
`
`
`
`PCT/EP 2017/068 009 — 07—11—2017
`
`_
`
`l3 _
`
`Patentansprfiche:
`
`1.
`
`Vorrichtung zum lésbaren Befestigen einer Glasscheibe
`
`an einer Unterkonstruktion, umfassend:
`
`eine Klotzleiste (5), welche in. ein. Klotzstfick (7)
`
`zum
`
`Verklotzen der Glasscheibe (2) an einer ihrer Umfangsseiten (9)
`
`und ein Haltestfick (8) untergliedert ist, und
`
`eine Klebeleiste (6), welche an einer Aufienseite (12) mit
`
`einer Seite (13) der Glasscheibe (2) verklebbar ist, wobei das
`
`Haltestflck (8) einen Vorsprung (14) hat, wolchcn die chbclcis—
`
`10
`
`te (6)
`
`im befestigten Zustand der Glasscheibe (2)
`
`an der dem
`
`15
`
`20
`
`25
`
`3O
`
`Klotzstflck (7) abgewandten Seite hintergreift,
`
`gekennzeichnet durch
`
`zumindest eine sowohl das Klotzstfick (7) als auch das Hal—
`
`testflck (8) durchsetzende Offnung (10)
`
`ffir ein Befestigungsmit—
`
`tel
`
`(11)
`
`zum lésbaren Befestigen der Klotzleiste (5) an der Un—
`
`terkonstruktion (3) unter Anlage des Haltestficks (8) an der Un—
`
`terkonstruktion (3).
`
`2.
`
`Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
`
`dass die Klebeleiste (6) eine von zwei Schenkeln (15,
`
`16)
`
`be—
`
`grenzte Nut
`
`(17) hat, wobei
`
`im befestigten Zustand der Glas—
`
`scheibe (2) der genannte Vorsprung (14)
`
`in die Nut
`
`(17)
`
`ein—
`
`greift und dadurch der eine Schenkel
`
`(15) den Vorsprung (14) an
`
`der dem Klotzstfick (7)
`
`abgewandten Seite hintergreift, wobei
`
`der andere Schenkel
`
`(16)
`
`an der genannten Aufienseite (12) mit
`
`der Glasscheibe (2) verklebbar ist.
`
`3.
`
`Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
`
`dass die Nut
`
`(17) zumindest eine Hinterschneidung (24) und der
`
`Vorsprung (14) eine dazu komplementare Rippe (25) hat.
`
`4.
`
`Vorrichtung nach einem der Ansprflche 1 bis 3, dadurch
`
`gekennzeichnet, dass die Klotzleiste (5) einstfickig ist.
`
`5.
`
`Vorrichtung nach einem der Ansprflche 1 bis 4, dadurch
`
`gekennzeichnet, dass Klotzstfick (7) und Haltestfick (8) aus un—
`
`terschiedlichen Materialien gefertigt sind.
`
`GEAENDERTESBLATT
`
`

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