`PATENTWESENS (PCT) VEROFFENTLICHTE INTERNATIONALE ANMELDUNG
`
`(19) Weltorganisation fiir geistiges Eigentum
`Intemationales Buro
`
`(43) Internationales Veriiffentlichungsdatum
`14. Februar 2002 (14.02.2002)
`
` (10) Internationale Verififfentlichungsnummer
`
`W0 02/ 13457 A2
`
`(51) Internationale Patentklassifikati0n7:
`
`H04L 12/00
`
`(21) Internationales Aktenzeichen:
`
`PCT/EPOl/0925 8
`
`(22) Internationales Anmeldedatum:
`8. August 2001 (08.08.2001)
`
`(25) Einreichungssprache:
`
`(26) Veriiffentlichungssprache:
`
`Deutsch
`
`Deutsch
`
`(30) Angaben zur Prioritat:
`100 39 532.5
`8. August 2000 (08.08.2000)
`
`DE
`
`(71) Anmelder (nurfijr A]: BE, CH, CY, DK, ES, FI, FR, GB,
`GR, IE, 1]: JP, LU, MC, NL, PT, SE, TR): KONINKLIJKE
`
`PHILIPS ELECTRONICS NV. [NL/NL]; Groenewoud—
`seweg 1, NL—5621 BA Eindhoven (NL).
`
`(71) Anmelder (nur fur DE): PHILIPS CORPORATE IN-
`TELLECTUAL PROPERTY GMBH [DE/DE]; Habs—
`burgerallee 11, 52066 Aachen (DE).
`
`(72) Erfinder; und
`(7S) Erfinder/Anmelder (nur fur US): WALKE, Bernard
`[DE/NL]; Prof. Holstlaan 6, NL—5656 AA Eindhoven
`(NL). MANGOLD, Stefan [DE/NL]; Prof. Holstlaan 6,
`NL—5656 AA Eindhoven (NL).
`
`(74) Anwalt: MEYER, Michael; Internationaal Octrooibureau
`B.V., Prof Holstlaan 6, NL—5656 AA Eindhoven (NL).
`
`(81) Bestimmungsstaaten (national): JP, US.
`
`[Fortsetzung aufder ndchsten Seite]
`
`(54) Title: METHOD, NETWORK AND CONTROL STATION FOR THE TWO—WAY ALTERNATE CONTROL OF RADIO
`SYSTEMS OF DIFFERENT STANDARDS IN THE SAME FREQUENCY BAND
`
`(54) Bezeichnung: VERFAHREN, NETZWERK UND STEUERSTATION ZUR WECHSELSEITIGEN STEUERUNG VON
`N l NKSYSTEMEN UNTERSCHIEDLICHER STANDARDS IM GLEICHEN FREQUENZBAND
`
`11
`
`17
`
`10
`
`12
`
`WO02/13457A2
`
`15
`
`E
`
`fl
`
`The invention relates to an
`(57) Abstract:
`interface—control protocol method for a radio
`system, which has at least one frequency band
`provided for the two—way alternate utilization of
`a first and a second radio interface standard. The
`radio system comprises a number of stations,
`which each function in accordance with a first
`radio interface standard and/or in accordance
`
`with a second radio interface standard, whereby
`a control station is provided that controls the
`two—way alternate utilization of the frequency
`band.
`
`(57) Zusammenfassung: Die Erfindung bezieht
`sich
`auf
`ein Schnittstellen—Steuerungsproto—
`kollverfahren fur
`ein Funksystem, welches
`wenigstens
`ein Frequenzband aufweist,
`das
`fiir die wechselseitige Nutzung eines ersten
`und eines zweiten Funkschnittstellenstandards
`
`vorgesehen ist, wobei das Funksystem mehrere
`Stationen aufweist, welche jeweils nach einem
`ersten
`Funkschnittstellenstandard
`und/oder
`nach einem zweiten Funkschnittstellenstandard
`
`arbeiten, wobei eine Steuerstation vorgesehen
`ist, welche die wechselseitige Nutzung des
`Frequenzbandes steuert.
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`|PR2019-O1349, -O1350
`p.1
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`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`IPR2019-01349, -01350
`p. 1
`
`
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`WO 02/13457 A2
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`||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
`
`(84) Bestimmungsstaaten (regional): europ'eiisches Patent (AT, 7 insgesamt in elektronischer Form (mitAusnahme des [(0pr
`BE, CI I, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LU, MC,
`bogens); aquntrag vom Internationalen Bu’ro erhc'iltlich
`NL, PT, SE, TR).
`
`Verfiffentlicht:
`7 ohne internationalen Recherchenbericht und emeut zu
`verofi’entlichen nach Erhalt des Berichts
`
`Zur Erkldrung der Zweibuchstaben-Codes und der anderen
`Abku‘rzungen wird auf die Erkldrungen ("Guidance Notes on
`Codes and Abbreviations”) am Anfangjeder reguldren Ausgabe
`der PCT—Gazette verwiesen.
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`|PR2019-O1349, -O1350
`p.2
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`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`IPR2019-01349, -01350
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`WO 02/13457
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`PCT/EP01/09258
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`1
`
`Verfahren, Netzwerk und Steuerstation zur wechselseitigen Steuerung von Funksystemen
`
`unterschiedlicher Standards irn gleichen Frequenzband
`
`Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur wechselseitigen Steuerung von
`
`Funksystemen unterschiedlicher Standards im gleichen Frequenzband.
`
`Ein Funksystem zur drahtlosen Ubertragung von Information darf nur
`
`standardgemafl Sendeleistungen benutzen. Die nationale Regulierungsbehorde bestimmt, auf
`
`welchen Frequenzen, mit welcher Sendeleistung, und nach welchem
`
`Funkschnittstellenstandard ein Funksystem fibertragen darf.
`
`Dabei ist fiir so genannte ISM-Frequenzbander (Industrial Scientific Medical) vorgesehen,
`
`dass Funksysteme nach unterschiedlichen Funkschnittstellenstandards im gleichen
`
`Frequenzband fibertragen. Bin Beispiel ist das US-amerikanische Funksystem IEEE 802.11a
`
`10
`
`und das européiische ETSI BRAN HiperLAN/Z. Beide Funksysteme fibertragen in gleichen
`
`Frequenzbandern zwischen 5.15 GHz und 5.875 GHz mit annahernd dem gleichen
`
`Funkfibertragungsverfahren, aber verschiedenen Ubertragungsprotokollen.
`
`Ffir den Fall einer Storung wurden Verfahren fiir ein aktives Ausweichen auf
`
`eine andere Frequenz innerhalb des erlaubten Frequenzbands, Sendeleistungsregelung und
`
`15
`
`adaptive Codierung und Modulation zur Interferenzreduzierung standardisiert.
`
`Funksysteme von BreitbandLANs der Furfl<schnittstellen—Standards ETSI BRAN
`
`HiperLAN/2 und IEEE 802.11a nutzen das gleiche Funkfibertragungsverfahren, ein 64-
`
`Trager OFDM-Verfahren mit einer adaptiven Modulation und Codierung. Annfihernd die
`
`gleichen Modulations- und Codierverfahren (Link Adaptation, LA) sind fiir beide Standards
`
`20
`
`definiert.
`
`Das Medienzugriffsverfahren (Medium Access Control, MAC) beider Systeme ist vollstandig
`
`unterschiedlich. ETSI BRAN HiperLAN/Z verwendet ein zentral gesteuertes,
`
`reservierungsbasiertes Verfahren, bei dem eine Funkstation die Aufgabe einer zentralen, die
`
`Funkressourcen koordinierenden Instanz iibemirnmt. Diese zentrale Funkstation (Access
`
`25
`
`Point, AP), die unter Umstéinden Zugangspunkt zum Weitverkehrsnetz ist, signalisiert
`
`periodisch alle 2ms die MAC-Rahmenstruktur je nach Bedarf von AP und den zugehorigen
`
`Stationen.
`
`Der IEEE 802.1121 Stande beschreibt ein nicht reservierungsbasiertes
`
`CSMA/CA Verfahren (Carrier Sense Multiple Access/Collision Avoidance), bei dern alle
`
`BESTATIGUNGSKOPIE
`
`Uniloc Ex. 2001
`mggg'lggolfg130_o1350
`p.3
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`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`IPR2019-01349, -01350
`p. 3
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`PCT/EP01/09258
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`Funkstationen das Medium abhoren und voraussetzen, dass der Kanal fiir eine
`
`Mindestdauer (Short Inter Frame Space, SIFS) ungenutzt ist bevor bei Bedarf 802.11a—MAC-
`
`Frames, also Nutzdatenpflete, versendet warden. Das Verfahren ist gut fiir
`
`selbstorganisierende Ad-Hoc Netze geeignet> verlangt jedoch positive Quittierungen aller
`Pakete. Dienstgfite mlterstfitzende Mafinahmen (Point Coordination Function, PCP) erlauben
`darfiber hinaus die Unterstfitzung von Multimedia-Anwendungen. Abb. 2 zeigt beispielhafi
`
`den Zeitablauf beim Medienzugriff bei IEEE 802.1 121. Demnach muss in einer Variante des
`
`Standards eine Station ein RTS Paket (Ready To Send) fibertragen und auf ein CTS (Clear To
`
`Send) Paket der adressierten Station warten, bevor sie Nutzdaten fibertragen darf. A116
`
`10
`
`anderen Stationen in Funkreichweite setzen eine Zeitfiberwachung (NetworkAllocation
`
`Vector, NA V) und fibertragen erst Wieder, wenn die adressierte Station eine
`
`Bestétigung (Acknowledge, ACK) gesendet hat.
`
`BreitbandLANs nach den Standards HiperLAN/Z und 802.1121 werden in
`
`Zukunft im gleichen Frequenzband zwischen 5.15 und 5.825 GHz operieren. Die
`
`15
`
`BreitbandLANs arbeiten zwar mit Sendeleistungsregelung (Transmitter Power Control,
`TPC), adaptiven Funktibertragungsverfahren und der dynamisehen Auswahl von
`Frequenzen (Dynamic Frequency Selection, DFS), um die wechselseitig storenden Einflfisse
`
`zu minimieren, diese Verfahren ermoglichen jedoch nicht die optimale Nutzung und
`
`Aufteilung der Funkkantile auf die nach verschiedenen Standards fibertragenden Stationen.
`
`20
`
`Die Garantie der fiir Multimedia—Anwendungen notigen Dienstgfite ist bei Storung dutch
`
`eigene Stationen oder Stationen fremder Systeme nicht moglich. Bei wechselseitiger Stfirung
`arbeiten Systeme ineffizient und belegen selbst bei geringen Ubertragungsraten einen
`
`Frequenzkanal.
`
`Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren, ein drahtloses Netzwerk sowie eine
`
`25
`
`Steuerstation aufzuzeigen, welche eine effiziente Nutzung von Funkfibertragungskanéilen
`
`ermoglichen.
`
`Diese Aufgabe ist fiir das Verfahren erfindungsgemétB geltSst durch ein
`
`Schnittstellen —Steuerungsprotokollverfahren ftir ein Funksystern, welches wenigstens ein
`
`Frequenzband aufweist, das ffir die wechselseitige Nutzung eines ersten und eines zweiten
`
`30
`
`Funkschnittstellenstandards vorgesehen ist, wobei das Funksystem Stationen aufineist,
`
`Welche jeweils nach einem ersten kaschnittstellenstandard and/Oder nach einem zweiten
`
`Funkschnittstellenstandard arbeiten, wobei eine Steuerstation vergesehen ist, welche die
`
`wechselseitige Nutzung des Frequenzbandes steuert.
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`|PR2019-O1349, -O1350
`p. 4
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`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`IPR2019-01349, -01350
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`PCT/EP01/09258
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`
`Der Erfindung liegt die Idee zugrunde, bei Systemen mit gleichen
`
`Funkfibertragungsverfahren, aber verschiedenen Furflcfibertragungsprotokollen, einen
`
`standardfibergreifenden Austausch von impliziter bzw. auch expliziter Steuerinformationen
`
`vorzusehen. Dies erméglicht eine einfache und effiziente Nutzung eines Funkkanals durch
`
`mehrere Funkschnittstellenstandards.
`
`Das Funksystem weist ein oder mehrere Stationen auf. Die Stationen kennen
`
`z.B. Computer eines drahtlosen lokalen Netzwerks sein. Diese Stationen kénnen z.B. jeweils
`
`nur fiir den Betrieb geméiB dem ersten oder dem zweiten Funkschnittstellenstandard ausgelegt
`
`sein. Es ist jedoch auch mfjglich, daB Stationen sowohl geméiB dem ersten als auch geméiB
`
`10
`
`dem zweiten Funkschnittstellenstandard arbeiten kennen.
`
`Vorzugsweise bildet eine erste Anzahl von Stationen ein lokales drahtloses
`
`Netzwerk nach einem ersten Funkschnittstellen—Standard und eine zweite Anzahl von
`
`Stationen bildet ein drahtloses Netzwerk nach einem zweiten Funkschnittstellen—Standard.
`
`Der erste Funkschnittstellen—Standard kann z.B. der HiperLANZ-Standard und der zweite
`
`15
`
`Funkschnittstellen—Standard der IEEE 802.11a—Standard sein.
`
`Ffir diese beiden Standards ist das Frequenzband von 5.15 GHz bis 5.825 GHz
`
`vorgesehen.
`
`Erfindungsgeméifi ist eine Steuerstation vorgesehen, welche die wechselseitige
`
`Nutzung des gemeinsamen Frequenzbandes von den beiden Funkschnittstellen—Standards
`
`20
`
`steuert.
`
`Die Stenerstation ist vorzugsweise eine Station, die sowohl nach dem ersten
`
`Funkschnittstellenstandard als auch nach dem zweiten Funkschnittstellenstandard operieren
`
`kann.
`
`Die Steuerung der wechselseitigen Nutzung des gemeinsamen Frequenzbandes
`
`25
`
`kann auf verschiedene Weise erfolgen. So ist es beispielsweise meglich, fur die Nutzung des
`
`ersten und des zweiten Furfl<schnittstellenstandards bestimmte vorgebbare Zeitintervalle
`
`vorzusehen und in einer Art Zeitmultiplex abwechselnd das Frequenzband dem ersten
`
`Funkschnittstellenstandard und danach dem zweiten Funkschnittstellenstandard zuzuweisen.
`
`Vorteilhaft ist es jedoch, die Zuteilung mittels adaptiver Protokolle
`
`30
`
`vorzunehmen. Dadurch kann der gemeinsame Funkkanal effektiver genutzt werden,
`
`insbesondere wenn der Bedarf an Ubertragungskapazitét nach dem ersten und dem zweiten
`
`Funkschnittstellenstandard variiert.
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`|PR2019-O1349, -O1350
`p.5
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`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`IPR2019-01349, -01350
`p. 5
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`
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`WO 02/13457
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`PCT/EP01/09258
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`
`Bei der vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 2 ist die
`
`Steuerstation einerseits dazu vorgesehen, fiir Stationen, die gemaB dem ersten
`
`Funkschnittstellenstandard arbeiten, den Zugriff auf das Frequenzband zu steuern.
`
`Ist der erste Funkschnittstellen—Standard z.B. ‘der HiperLAN/Z-Standard, so fiihrt die
`
`Steuerstation die Funktion des gemafi diesem Stande vorgesehenen zentralen Controllers
`
`(Access Point, AP) aus. In diesem Fall senden die Stationen des HiperLAN/Z-Standards
`
`jeweils eine Kapazitatsanforderung an die Steuerstation und die Steuerstation weist den
`
`Stationen jeweils Ubertragungskapazitat zu.
`
`Andererseits ist die Steuerstation bei der vorteilhaften Ausgestaltung der
`
`Erfindung nach Anspruch 2 dazu vorgesehen, das gemeinsame Frequenzband fiir den Zugriff
`
`von Stationen, die gemafi dem zweiten Funkschnittstellenstandard arbeiten, freizugeben,
`
`wenn Stationen, die gemaB dem ersten Funkschnittstellenstandard arbeiten, keinen Zugriff
`
`auf das Frequenzband anfordern. Bei dieser vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung Wird
`
`somit der erste Funkschnittstellenstandard gegenflber dem zweiten
`
`Funkschnittstellenstandard priorisiert. Die Freigabe des gemeinsamen Frequenzbandes fiir
`
`den zweiten Funkschnittstellenstandard kann z.B. explizit durch Senden einer
`
`Steuerinformation an die Stationen des zweiten Funkschnittstellenstandards erfolgen.
`
`Alternativ ist es z.B. moglich, daB der gemaB dem IEEE 802.11 Standard
`
`vorgesehene Punkt-Koordinator (Point Coordinator) als zentrale Steuerstation fungiert und
`
`den wechselseitigen Zugriff von Stationen des ersten und des zweiten
`
`Funkschnittstellenstandards auf das gemeinsame Frequenzband steuert. Bei dieser
`
`vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung Wfirde der Punkt—Koordinator z.B. periodiseh
`
`einem anderen Funkschnittstellenstandard, z.B. dem HiperLAN/Z Standard, das gemeinsame
`
`Frequenzband zur Verfiigung stellen.
`
`Bei der vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 3 erfolgt die
`
`Steuerung dadurch, daB die Steuerstation die jeweilige Zeitdauer festlegt, Wéihrend der
`
`Stationen, die gemafi dem zweiten Funkschnittstellen—Standard operieren, das gemeinsame
`
`Frequenzband nutzen diirfen. Die Festlegung der Zeitdauer kann vorteilhaft gemafl Anspruch
`
`10
`
`15
`
`20
`
`25
`
`4 dadurch erfolgen, daB die Steuerstation ein Broadcast-Signal sendet, welches den Stationen
`
`30
`
`eine Zeitdauer mitteilt, Wahrend der das Frequenzband von Stationen, die gemaB dem
`
`zweiten Funkschnittstellenstandard arbeiten, nutzbar ist.
`
`Die Erfindung hat den Vorteil, dafi beim Betrieb von Funksystemen in Phasen,
`
`in denen standardgeméiB keine Information von einer Funkstation gemafi einem ersten
`
`Funkschnittstellenstandard gesendet oder empfangen Wird, das zusatzliche Senden von
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`|PR2019-O1349, -O1350
`p. 6
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`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`IPR2019-01349, -01350
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`PCT/EP01/09258
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`5
`
`Informationen gemaB eines anderen Funkschnittstellenstandards moglich wird, so dass der
`
`Zugriff auf den Funkkanal durch konkurrierende Funksysteme gesteuert werden kann.
`
`Dabei ist es moglich, dass eine erste Funkstation, die nach einem ersten
`
`Funkschnittstellenstandard operiert, zuséitzlich bestimmte in einem zweiten
`
`Funkschnittstellenstandard beschriebene Funktionen ausfiihrt, wobei durch die erste
`
`Funkstation oder eine koordinierende weitere Funkstation, die nach dem ersten
`
`Funkschnittstellenstandard fibertréigt, Beginn und Dauer der Phase, die gemaB dem zweiten
`
`Funkschnittstellenstandard von der ersten Station zur Ubertragung benutzt werden darf,
`
`festgelegt werden.
`
`10
`
`J6 nach Funkschnittstellenstandard konnen Beginn und Dauer nur
`
`naherungsweise definiert werden, wobei Festlegungen der betroffenen Standards zeitweise
`
`oder regelmaBig verletzt werden. Die erste Station kann vorzugsweise die Phase, wahrend der
`
`sie nach dem zweiten Funkschnittstellenstandard fibertragt, jederzeit beenden, ohne
`
`Rficksicht auf resultierende Storungen bei Stationen geméiB dem zweiten
`
`15
`
`Furfl<schnittstellenstandard.
`
`Die erste Funkstation ‘kann neben Funktionen nach dem zweiten
`
`Funkschnittstellenstandard auch Funktionen ausfiihren, die Funksysteme nach dem zweiten
`
`Funkschnittstellenstandard oder Funksysteme nach dem ersten Funkschnittstellenstandard
`
`veranlassen, den Funkkanal als gestort zu interpretieren und einen anderen Funkkanal ffir den
`
`20
`
`eigenen Betrieb belegen.
`
`Die effiziente gemeinsame Nutzung eines Funkkanals durch unterschiedliche
`
`Funksysteme kann durch ein geeignetes Steuerungsprotokollverfahren erreicht werden. Ein
`
`solches Funkschnittstellen—Steuerungsprotokollverfahren ermoglicht einer ersten Station
`
`eines Funksystems nach dem ersten Funkschnittstellenstandard die Zeitpunkte des Zugriffs
`
`25
`
`auf den Funkkanal durch andere Stationen zu steuern. Sie muss dafiir neben den durch ihren
`
`eigenen ersten Funkschnittstellenstandard festgelegten Funktionen zu Zeitpunkten, zu denen
`
`Stationen gem'aB dem ersten Funkschnittstellenstandard nicht fibertragen und keine
`
`standardgemaBe Information von der ersten Station erwarten, in einem anderen zweiten
`
`Funkschnittstellenstandard beschriebene Funktionen ausfiihren, wobei die erste Station oder
`
`30
`
`eine weitere Station die Dauer festlegt, wahrend der die erste Station gemafi dem zweiten
`
`Funkschnittstellenstandard fibertragen darf.
`
`Die Dauer des Betriebs nach dem zweiten Funkschnittstellenstandard muss nicht exakt,
`
`sonder kann auch nur naherungsweise festgelegt sein.
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`|PR2019-O1349, -O1350
`p.7
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`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
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`
`Die erste Station kann die Nutzung der Funkschnittstelle gemaB dem zweiten
`
`Funkschnittstellenstandard ohne Rticksicht auf resultierende Sterungen bei Stationen, die
`
`gemaB dem zweiten Funkschnittstellenstandard fibertragen, dureh Ubertragung gemaB dem
`
`ersten Funkschnittstellenstandard beenden.
`
`Die Aufgabe der Erfindung ist fiir das Netzwerk gelést durch ein drahtloses
`
`Netzwerk, welches wenigstens ein Frequenzband aufweist, das fur die wechselseitige
`
`Nutzung eines ersten und eines zweiten Funkschnittstellenstandards vorgesehen ist, wobei
`
`das drahtlose Netzwerk Stationen aufweist, welche jeweils nach einem ersten
`
`Funkschnittstellenstandard und/oder nach einem zweiten Funkschnittstellenstandard arbeiten,
`
`10
`
`wobei eine Steuerstation vorgesehen ist, welche die wechselseitige Nutzung des
`
`Frequenzbandes steuert.
`
`15
`
`20
`
`Einige Ausfiihrungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der
`
`Zeichnung in den Fig. 1 bis 3 néher erl'autert. Es zeigen:
`
`Fig. 1 die Rahmenstruktur gemaB dem ETSI BRAN HiperLAN/2 Standard,
`Fig. 2 eine schematische Darstellung des Zugriffs auf einen Funkkanal bei
`
`'
`
`Systemen geméiB dem IEEE 802.11a Standard,
`
`Fig. 3 zwei drahtlose lokale Netzwerke gemaB einem ersten und einem
`
`zweiten Funkschnittstellen—Standard.
`
`Fig. 1 zeigt die Struktur des HiperLAN/2 MAC—Rahmens.
`
`Fig. 2 zeigt schematisch den Medienzugriff bei Systemen, die gemafi dem
`
`Funkschnittstellenstandard IEEE 802-11a arbeiten.
`
`Bei einem HiperLAN/2 System ist mittels der zentralen Steuerung dutch den
`
`Access-Point (AP), der den MAC-Rahmen periodisch erzeugt und dabei die Daten der
`
`Broadcast—Phase fibertragt, die Dienstgiite (Paketverzégerung, Ubertragungsrate usw.)
`
`25
`
`einzelner Verbindungen individuell steuerbar.
`
`Ubertragen auf die Fig. 1 und 2 bzw. die zugehérigen Standards bedeutet das,
`dass ein HiperLAN/Z AP bei teilweise nicht genutzter D0wnlz'nk—, Uplink— und Direct Mode
`
`Phase darauf verzichten ktinnte, nutzlose (dummy) Information zu fibertragen und 802.11-
`
`Systemen keine Gelegenheit zu geben, eine Zeitspanne SIFS lang einen ungenutzten Kanal
`
`30
`
`zu beobachten und den Ablauf nach Fig. 2 zu beginnen. Der AP kénnte die Kontrolle sehr
`
`bald zurfickgewinnen, in dem die HiperLAN/Z—Standard—gemafle Ubertragung die Broadcast—
`
`Phase nicht unterdriickt, sondern gesendet Wird.
`
`Ebenso k6nnte die Funktion PCF des 802.11-Standards genutzt werden, um HiperLAN/Z-
`
`Systemen zeitweise befristet (periodisch) den Funkkanal zur Verfiigung zu stellen.
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`|PR2019-O1349, -O1350
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`Uniloc Ex. 2001
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`
`Die hier vorgeschlagene und am Beispiel der BreitbandLANs ETSI BRAN
`
`HiperLAN/2 und IEEE 802.11a diskutierte wechselseitige Steuerung von Funksystemen
`
`unterschiedlicher Standards kann in einer heterogenen Umgebung, in der verschiedene
`
`Funksysteme zur gleiehen Zeit in unmittelbarer Nahe im gleichen Spektrum fibertragen, eine
`
`dezentral gesteuerte Adaptivitat beztiglich der in den jeweiligen Systemen verfiigbaren
`
`Ubertragungskapazitat zur Bewaltigung des jeweils aktuellen Verkehrsangebots, der
`
`geforderten Dienstgfite und der momentanen Nutzungsumgebung gewalhrleisten.
`
`Bei der Anwendung der erfindungsgemaBen integrierten Steuerung k6nnen unterschiedliche
`
`Funksysteme kompatibel gemacht werden in dem Sinn, dass sie konstruktiv im gleichen
`
`10
`
`Frequenzband koexistieren und dabei Dienste erbringen konnen, die eine hohe Dienstgfite
`
`verlangen. Das Funkspektrum wird deutlich effizienter genutzt, ohne Anwendung des neuen
`
`Verfahrens ist dies nur mit jeweils exklusiv verwendeten Funkkanalen moglich
`
`Fig.3 zeigt schematisch zwei drahtlose lokale Netzwerke.
`
`Ein erstes drahtloses lokales Netzwerk weist drei Stationen 10, 11 und 12 auf.
`
`15
`
`Diese drei Stationen 10, 11, 12 und 13 arbeiten nach einem ersten Funkschnittstellenstandard
`
`A, z.B. nach dem HiperLAN2 — Standard.
`
`'
`
`Ein zweites drahtloses lokales Netzwerk weist Vier Stationen 14, 15, 16 und 17
`
`auf. Diese vier Stationen 14, 15, 16 und 17 arbeiten nach einem zweiten
`
`Funkschnittstellenstandard B, z.B. nach dem IEEE802.11a —— Standard.
`
`20
`
`Die Stationen konnen z.B. Computer mit einer Funkschnittstelle sein. Die
`
`Kommum'kation zwischen den einzelnen Stationen erfolgt drahtlos, z.B. per Funk.
`
`Ffir drahtlose lokale Netzwerke nach den Standards HiperLAN/Z und IEEE
`
`802.11a ist das Frequenzband zwischen 5.15 GHz und 5.825 GHz vorgesehen.
`
`Es ist eine zentrale Steuerstation 13 vorgesehen, welche den wechselseitigen
`
`25
`
`Zugriff des ersten drahtlosen Netzwerks und des zweiten drahtlosen Netzwerks auf das
`
`gemeinsame Frequenzband steuert.
`
`Dies kann vorteilhaft z.B. dadurch erfolgen, daB die Station 13 eine Broadcast-
`
`Nachricht an die Stationen 14 bis 17 des IEEE 802.11a Standards verschickt, wenn die
`
`Stationen 10 bis 12 keinen Bedarf an Ubertragungskapazitatvhaben. Diese Broadcast
`
`30
`
`Nachricht enthéilt vorzugsweise eine Zeitinformation, welche den Stationen 14 bis 17 des
`
`IEEE 802.11 Standards mitteilt, Wie lange sie das gemeinsame Frequenzband nutzen dfirfen.
`
`wahrend dieser Zeit kann die Steuerstation 13 auch Funktionen nach dem IEEE 802.11a -
`
`Standard ausfiihren, z.B. auch zur Dateniibertragung nach dem IEEE 802.11a—Standard
`
`benutzt werden.
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`|PR2019-O1349, -O1350
`p. 9
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`IPR2019-01349, -01350
`p. 9
`
`
`
`WO 02/13457
`
`PCT/EP01/09258
`
`8
`
`Handelt es sich bei den Stationen 10 bis 12 des ersten drahtlosen Netzwerks
`
`um HiperLAN/2 Stationen, so operiert die Steuerstation 13 vorzugsweise auch als zentrale
`
`Station (Access-Point) des HiperLAN2 Netzwerkes und koordiniert deren Funkresourcen.
`
`Bei Hiperlan/2 Systemen Wird vorab geplant,_zu welcher Zeit die Stationen senden dfirfen.
`
`Zu diesem Zweck gibt es bei HiperLAN/Z- Systemen cine zentrale Einrichtung (Access
`
`Point, AP), welche die Kapazitatsanforderungen von den verschiedenen Stationen erhéilt und
`
`demgemal?) Kapazitat zuweist. Die zentrale Steuerstation 13 ist vorzugsweise auch dazu
`
`vorgesehen, die Funktion des Access Point des HiperLAN/Z Standards auszufiihren. Die
`
`zentrale Steuerstation 13 signalisiert dann periodisch alle 2ms die MAC-Rahmenstruktur je
`
`10
`
`15
`
`nach Bedarf der einzelnen Stationen des HiperLANZ Netzwerkes.
`
`Alternativ ist es jedoch auch moglich, daB bei HiperLAN/Z Systemen die
`
`Funktion des Access-Points und die Funktion der wechselseitigen Steuerung des Zugriffs des
`
`ersten drahtlosen Netzwerks und des zweiten drahtlosen Netzwerks auf das gemeinsame
`
`Frequenzband in getrennten Stationen realisiert ist. Dann ist aber ein Datenaustausch
`
`hinsichtlich der Dauer, wahrend der das Frequenzband von dem ersten bzw. dem zweiten
`
`Funkschnittstellenstandard genutzt werden darf, zwischen diesen getrennten Stationen
`
`erforderlich.
`
`Altemativ ist es z.B. moglich, da13 der gemaB dem IEEE 802.11 Standard
`vorgesehene Punkt—Koordinator (Point Coordinator) als zentrale Stenerstation fungiert und
`
`20
`
`den wechselseitigen Zugriff von Stationen des ersten und des zweiten
`
`Funkschnjttstellenstandards auf das gemeinsame Frequenzband steuert. Bei dieser
`
`Ausfiihrungsform Wfirde der Punkt-Koordinator z.B. periodisch einem anderen
`
`Funkschnittstellenstandard, z.B. dem HiperLAN/Z Standard, das gemeinsame Frequenzband
`
`zur Verfiigung stellen.
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`|PR2019-O1349, -O1350
`p. 10
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`IPR2019-01349, -01350
`p. 10
`
`
`
`WO 02/13457
`
`PCT/EP01/09258
`
`PATENTANSPRUCHE:
`
`1.
`
`Schnittstellen - Steuerungsprotokollverfahren fiir ein Funksystem, welches
`
`wenigstens ein Frequenzband aufiNeist, das fiir die wechselseitige Nutzung eines ersten und
`
`eines zweiten Funkschnittstellenstandards vorgesehen ist, wobei das Funksystem Stationen
`
`aufweist, welche jeweils nach einem ersten Funksehnittstellenstandard und/oder nach einem
`
`zweiten Funkschnittstellenstandard arbeiten, wobei eine Steuerstation vorgesehen ist, welche
`
`die wechselseitige Nutzung des Frequenzbandes steuert.
`
`2.
`
`Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerstation
`
`fiir Stationen, die geméiB dem ersten Funksehnittstellenstandard arbeiten, den Zugriff auf das
`
`10
`
`Frequenzband steuert und daB die Steuerstation das Frequenzband fiir den Zugriff von
`
`Stationen, die geméiB dem zweiten Funkschrfittstellenstandard arbeiten, freigibt, wenn
`
`Stationen, die geméiB dem ersten Funkschnittstellenstandard arbeiten, keinen Zugriff auf das
`
`Frequenzband anfordern.
`
`15
`
`3. ‘
`
`Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerstation
`
`die jeweilige Zeitdauer festlegt, wéihrend der Stationen, die geméiB dem zweiten
`
`Funkschnittstellenstandard arbeiten, das Frequenzband nutzen dfirfen.
`
`20
`
`25
`
`4.
`
`Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerstation
`
`ein Broadcast-Signal sendet, welches den Stationen eine Zeitdauer mitteilt, wéihrend der das
`
`Frequenzband von Stationen, die gem‘alB dem zweiten Fmflcschnittstellenstandard arbeiten,
`
`nutzbar ist.
`
`5.
`
`Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zeitdauer des
`
`Betriebs nach dem ersten und dem zweiten Funkschnittstellenstandard nur néiherungsweise
`
`festgelegt Wird, wobei Festlegungen der betroffenen Standards zeitweise oder regelméiBig
`
`verletzt werden.
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`|PR2019-O1349, -O1350
`p.11
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`IPR2019-01349, -01350
`p. 11
`
`
`
`WO 02/13457
`
`PCT/EP01/09258
`
`10
`
`'
`
`6.
`
`Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerstation
`
`die Nutzung der Funkschnittstelle geméiB dem zweiten Funkschrfittstellenstandard durch
`
`Ubertragung geméiB dem ersten Funkschnittstellenstandard beendet, ohne Riicksicht auf
`
`resultierende Stérungen bei Stationen geméiB .dem zweiten Furfl<schnittstellenstandard
`
`7.
`
`Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
`
`die Steuerstation fiir Stationen, die geméiB dem ersten Funkschnittstellenstandard arbeiten,
`
`den Zugriff auf das Frequenzband steuert und daB Dauer und Art der Steuerung der Funk-
`sehnittstelle geméiB dem zweiten Funkschnittstellenstandard durch eine weitere
`
`10
`
`Station festgelegt und an die Steuerstation fibermittelt Wird.
`
`8.
`
`Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerstation
`
`neben Funktionen nach dem zweiten Funkschnittstellenstandard auch Funktionen ausfiihrt,
`
`die Funksysteme nach dem zweiten Funkschnittstellenstandard veranlassen, den Funkkanal
`
`15
`
`als gestbrt zu interpretieren und einen anderen Funkkanal fiir den eigenen Betrieb zu belegen.
`
`9.
`
`Verfahren nach Anspfuch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerstation
`
`auch Funktionen ausfiihrt, die Funksysteme nach dem ersten Funkschnittstellenstandard
`
`veranlassen, den Funkkanal als gestijrt zu interpretieren und einen anderen Funkkanal fijr den
`
`20
`
`eigenen Betrieb zu belegen.
`
`10.
`
`Drahtloses Netzwerk, welches wenigstens ein Frequenzband aufweist, das fiir
`
`die wechselseitige Nutzung eines ersten und eines zweiten Funkschnittstellenstandards
`
`vorgesehen ist, wobei das drahtlose Netzwerk Stationen aufweist, welche jeweils nach einem
`
`25
`
`ersten Funkschnittstellenstandard und/oder nach einem zweiten FuIflcschnittstellenstandard
`
`arbeiten, wobei eine Steuerstation vorgesehen ist, welche die wechselseitige Nutzung des
`
`Frequenzbandes steuert.
`
`11.
`
`,
`
`Steuerstation fiir ein drahtloses Netzwerk, wobei die Steuerstation dazu
`
`30
`
`vorgesehen ist, die wechselseitige Nutzung eines Frequenzbandes von Stationen, welche nach
`
`einem ersten Funkschnittstellenstandard arbeiten und Stationen, welche nach einem zweiten
`
`Funkschnittstellenstandard arbeiten, zu steuern.
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`|PR2019-O1349, -O1350
`p. 12
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`IPR2019-01349, -01350
`p. 12
`
`
`
`WO 02/13457
`
`PCT/EP01/09258
`
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`ERSATZBLATT (REGEL 26)
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`|PR2019-O1349, -O1350
`p. 13
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`IPR2019-01349, -01350
`p. 13
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`
`
`
`
`WO 02/13457
`
`PCT/EP01/09258
`
`2/3
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`ERSATZBLATT (REGEL 26)
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`|PR2019-O1349, -O1350
`p. 14
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`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`IPR2019-01349, -01350
`p. 14
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`
`
`WO 02/13457
`
`PCT/EP01/09258
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`3/3
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`10
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`12
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`17
`
`FIG. 3
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`ERSATZBLATT (REGEL 26)
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`|PR2019-O1349, -O1350
`p. 15
`
`Uniloc Ex. 2001
`Marvell v. Uniloc
`IPR2019-01349, -01350
`p. 15
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`